Stadtarchiv Althofen

Stadtarchiv Althofen am Salzburger Platz

Ausgewählte Archivalien und kleine Beiträge

Im Norden der Stadtgemeinde Althofen liegt die Kirche Rabenstein, eine Filialkirche der römisch-katholischen Pfarre Althofen. Sie ist den Heiligen Brüdern Johannes und Paulus, römischen Palastdienern, die unter Kaiser Julian (361 – 363 n. Chr.) ihr Martyrium erlitten, geweiht.1

 

Filialkirche Rabenstein (2013)
Filialkirche Rabenstein (2013) [Quelle: Stadtarchiv Althofen]

 

Die kleine Kirche wurde urkundlich erstmals 1616 im Bericht zur erzbischöflichen Generalvisitation in Kärnten der Jahre 1614 bis 1616 als Filiale der Pfarre Kappel und Subfiliale von Althofen2 erwähnt.3

 

Die Kirche ist aber wohl älter als ihre erste Erwähnung, da diese Erwähnung ja nicht anlässlich ihrer Errichtung entstand. Einig war man sich zumindest in der der neueren Forschung, dass die Kirche in ihren ältesten Teilen (die südlich angebaute, barockzeitliche Sakristei wurde 1963 abgerissen)4 aus der Romanik stammt, also aus einer Zeit zwischen um 1000 und um 1300.5

 

Ob oder wenn ja, wie sich dieser grobe Zeitraum enger eingrenzen lässt, soll Thema dieses Blogs sein, für den das Stadtarchiv Althofen mit Oliver Fries einen der führenden Bauforscher Österreichs als Experten gewinnen konnte. Fries schlug schließlich als Ergebnis aufgrund des Mauerwerks gemäß dem heutigen Stand der Forschung als Datierung für die Kirche „1. Hälfte 12. Jahrhundert / um 1150“ vor.6

 

Forschungsgeschichte

 

Zunächst wollen wir die bisherigen Forschungen zur Datierung der Kirche betrachten.

 

1931 war für den Kunsthistoriker Karl Ginhart die Kirche nur ein „romanisierender Bau“, stammte also aus einer Zeit nach dem Hochmittelalter.7 Ein Zeitstellung für den Bau gab Ginhart aber nicht an. Ich vermute, dass die Kirche damals außen noch verputzt war und so zusammen mit der noch erhaltenen barocken Sakristei Ginhart diesen Eindruck vermittelte.

 

1968 stammte für den Kunsthistoriker Siegfried Hartwagner die Kirche „aus romanischer Zeit, möglicherweise aus dem 11. Jahrhundert (Raminstein wird schon 1074 erwähnt).“8 Nun wird der Ort Rabenstein in der Form Raminstein ja nur bei einem Güterverzeichnis in einer Urkunde aus dem Jahr 1074 erwähnt.9 Und erwähnt wird nur der Ortsname, nicht die Kirche, weshalb eine Datierung über diese zufällige Nennung aus meiner Sicht nicht sehr überzeugend ist.

 

2001 bezeichnete der Dehio Kärnten, das Standardhandbuch zu historischen Bauwerken in Kärnten, die Kirche als „rom[anischen] Bau“, ohne dies näher zu begründen.10

 

2008 war für die Historiker Wilhelm Deuer und Johannes Grabmayer die Kirche „wohl im 12. Jahrhundert […] entstanden“, wobei sie diese Datierung allerdings nicht begründeten.11

 

Datierung

 

Grundsätzlich sprechen sowohl der Grundriss der Kirche als Apsissaal12 als auch die rundbogigen Fenster13 für eine Datierung der Kirche in romanische Zeit, allerdings lässt sich mit diesen stilistischen Betrachtungen die Kirche aus meiner Sicht nicht enger datieren. Auch aus der ursprünglichen Inneneinrichtung hat sich nichts erhalten, wodurch eine Datierung der Entstehung möglich wäre; der Hochaltar stammt aus dem Jahr 1669, der hintere Chor und die Decke sind modern.14

 

Vielversprechender scheint, eine Datierung aufgrund des Mauerwerks zu versuchen, denn in mittelalterlichem Mauerwerk lassen sich „zeitlich gut differenzierbare Änderungen in der Versatztechnik“ feststellen, wie der Bauforscher Thomas Kühtreiber festhielt, wodurch das „Mauerwerk als chronologisches Hilfsmittel“ angesehen werden kann.15

 

opus sipcatum bei der Filialkirche Rabenstein (2013)
Plattiges Bruchsteinmauerwerk mit opus spicatum an der Filialkirche Rabenstein (2013) [Quelle: Stadtarchiv Althofen]

 

opus spicatum: Im Mauerwerk der Rabensteiner Kirche findet sich zunächst sogenanntes opus spicatum, also Mauerwerk in Ährenmauertechnik, bei der die Mauersteine in der Weise gesetzt werden, dass sie das Bild einer liegenden Getreideähre ergeben.16 Die Technik ist seit der Antike bekannt, ist aber „am häufigsten […] in der romanischen Burgenbauperiode vertreten“, wobei sich „im inneralpinen Raum […] die Technik noch bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts“ halte, wie der Bauforscher Achim Schmidt 2019 den Stand der Forschung zusammenfasste.17 Man wird aus meiner Sicht im Kirchenbau von einer analogen Entwicklung ausgehen dürfen. Dass man opus spicatum „im nordostösterreichischen Raum“ in der Forschung aber als Technik deute, die „erst in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts zur Anwendung kam“, wie Schmidt 2019 den aktuellen Forschungsstand beschrieb, ist aus meiner Sicht aber nicht korrekt. Denn in jenem Artikel, auf den sich Schmidt stützt, findet sich diese Aussage meiner Meinung nicht. Paul Mitchell und Doris Schön schrieben nämlich, als sie den „für den nordostösterreichischen Raum“ den Stand der Forschung 2002 zusammenfassten, dass opus spicatum „ab der Mitte des 13. Jahrhunderts und manchmal auch früher“ zur Anwendung kam.18 Wobei sich auch diese Aussage aus meiner Sicht in den von Mitchell und Schön angeführten Artikeln nicht ableiten lässt, da sich dort meiner Meinung keine Datierungsansätze für opus spicatum finden.19 Wie auch immer, nach Fries ist auch in Kärnten „opus spicatum als Sequenzen“ auch in der Zeit um 1100 „möglich“.20

 

Steinschichtung: Die Außenschale der Mauer besteht aus meiner Sicht aus sorgfältig zugerichteten, plattigen Schiefersteinen, die lagerhaft, also in Steinreihen gleicher Höhe, geschichtet wurden. Gemäß der von Fries aufgestellten Topologie romanischer Mauerwerkstechniken kann dieses Mauerwerk meiner Meinung als „lagerhaftes, hammerrechtes Bruchsteinmauerwerk“ beschrieben werden.21 Grundsätzlich gebe es, so Fries, in der „2. Hälfte [des] 11. Jahrhundert / 1. Hälfte [des] 12. Jahrhundert“ zwei Entwicklungslinien in der Mauertechnik, wobei eine dieser zwei zu hammerechten „Bruchsteinmauerwerk aus kleinen und mittleren Formaten, gut sortiert und lagerhaft horizontal geschichtet“ führte.22 Dieses Mauerwerk wurde, so Fries, um die Mitte des 12. Jahrhunderts zugunsten eines „hammerrechtem, blockhaftem Bruchsteinmauerwerk“ aufgegeben.23 Da der Rabensteiner Kirche aber dieses blockhafte Element fehle, sollte die Kirche nach Fries vor um 1150 entstanden sein.24

 

Zusammenfassung

 

Wie müssen wir uns Rabenstein im 12. Jahrhundert vorstellen? Rabenstein gehörte zum Bistum Gurk, die Vogteirechte übte ab 1158 der Herzog von Kärnten aus.25 1163 wurde Rabenstein erstmals als „villa“ bezeichnet,26 wobei dieses Wort im Mittelalter „sowohl den Herrenhof wie eine Dorfsiedlung (mit allen Zwischenstufen) bezeichnen kann“, wie der Wirtschaftshistoriker Friedrich Lütge aus meiner Sicht überzeugend darlegte.27 Für die Jahre 1170 und 1203 ist ein gewisser Walbrun von Rabenstein in Urkunden belegt, der in Begleitung seiner Ritter (milites) erscheint.28 In der Mitte des 13. Jahrhunderts ist Hermann von Rabenstein als herzöglicher Ministeriale belegt.29 So waren die Rabensteiner wohl seit der Mitte des 12. Jahrhunderts herzögliche Dienstleute mit eigener ritterlicher Mannschaft, die in Rabenstein als Untervögte fungierten.30 In die Zeit der Einrichtung der Vogtei in Rabenstein, also um 1160, passt aus meiner Sicht nun gut die Errichtung einer Eigenkirche31 durch das Geschlecht der Rabensteiner als Zeichen ihrer Macht oder ihres Aufstiegs.32 Auch passt die Wahl des Patroziniums meiner Meinung in diese Zeit. Denn für den Historiker Ernst Klebel schienen nach seiner Analyse der Patrozinien in Kärnten die Heiligen Johannes und Paulus „von Italien her eingeführt zu sein“, wobei ihrer Verehrung „erst am Ende des 12. Jahrhunderts sich entschiedener“ durchsetzen konnte.33 Und schließlich passt in diese Zeit passt nun auch noch die Datierung der Entstehung des Bauwerks, weshalb aus meiner Sicht der Bau der Kirche Stand heute mit um die Mitte des 12. Jahrhunderts angenommen werden muss.

 

Günther Jannach (November 2023)

 

Anmerkungen

 

1: Klebel 1928, S. 9 führte Rabenstein unter dem Patrozinium der beiden Märtyrer. Die Leidensgeschichte der beiden Heiligen ist nach Seeliger u. Wischmeyer 2022, S. 514 ff. in einer Handschrift aus dem 6. / 7. Jahrhundert überliefert, und „innere Kriterien“ weisen den Text „in das 5. Jh.“. Dies belegt aus meiner Sicht die frühe Verehrung dieser Märtyrer, was dann wohl auch für die Historizität und das Martyrium an sich der beiden spricht. Der Leidensgeschichte PalG, 2 gemäß waren Johannes und Paulus Hofbedienstete der römischen Kaiserin Constantina (335 - 354). Da sich die beiden Männer weigerten, „eine goldene Zeus-Statuette“ anzubeten und Weihrauch anzuzünden, wurden sie nach PalG, 12 f. in der Zeit Kaiser Julians (361 - 363) enthauptet.
2: Nach Fresacher et al. 1958, S. 136 war Althofen „lange eine Filiale von Kappel“, ab dem 15. Jahrhundert ist ein Vikariat bezeugt. Im Konsistorialdekret v. 1787, das ehemalige Salzburger Pfarren in Mittel- und Oberkärnten dem Bistum Gurk unterstellte, wurde Althofen erstmals Pfarre genannt. Vielleicht weil nach Kušej 1908, S. 220 Gurk bereits 1786 „die Salzburger […] Anteile im mittleren und oberen Kreise Kärntens“ übernahm, wurde für Fresacher et al. 1958, S. 136 Althofen „um 1787“ eine Pfarre.
3: Fresacher et al. 1958, S. 136 paraphrasieren Konsistorialarchiv Salzburg, Protocollum Visitationis Generalis 1616, 11/90.
4: 1963 wurde nach Hartwagner 1977, S. 171 im Zuge der Restaurierung der „einsturzgefährdete, allzu voluminöse, bar[ocke] Sakristeianbau entfernt“.
5: Nach Deuer u. Grabmayer 2008, S. 42 begann die Romanik in Kärnten „wenige Jahrzehnte nach der Schaffung des Herzogtums Kärnten […] im Jahr 976“; beginnend im letzten Drittel des 13. Jahrhunderts setzte sich langsam die Gotik durch, wobei romanische Elemente „zum Teil noch beträchtlich bis ins 14. Jahrhundert“ hinein Verwendung fanden.
6: Fries 2023.
7: Ginhart 1931, S. 77.
8: Hartwagner 1968, S. 39.
9: MHDC III, Nr. 408. Dass es sich bei Raminstein um Rabenstein handelt, geht aus dem Zusammenhang hervor, werden doch gleichzeitig die Orte Aich (Eich), Krumfelden (Chrumpenveliwe), Althofen (Altenhoven) und Undsdorf (Hunitsdorf) genannt.
10: Dehio 2001, S. 658.
11: Deuer u. Grabmayer 2008, S. 177.
12: Die Rabensteiner Kirche besteht im Grundriss aus einem rechteckigen Saal, dem ostseitig eine sogenannte Apsis angeschlossen ist. Nach Pfeifer et al. 1993, s v. Apsis ist eine Apsis in der Baukunst ein „halbrunder, meist mit einer Halbkuppel überwölbter Raum“. Nach Deuer u. Grabmayer 2008, S. 177 ist Rabenstein „der klassische Apsissaal in kleinen Dimensionen“. Da nun gemäß Biedermann 1994, S. 67 einerseits „der einfache Apsissaal […] den Normtypus romanischer ‚Landkirchen‘“ bilde und andererseits Rabeinstein aus meiner Sicht ein Landkirche ist, kann man die Kirche wohl schon aufgrund des Grundrisses in die Romanik setzen.
13: Der Rundbogen ist das „Grundprinzip der romanischen […] Architektur“, wie es Reinach 1911, S. 102 formulierte, und er lässt sich in Rabenstein feststellen. Denn die beiden vermauerten, hochliegenden Fenster der Südseite der Kirche schließen mit einem Rundbogen ab, und sowohl für Deuer u. Grabmayer 2008, S. 177 als auch für Hartwagner 1977, S. 171 stammten die Fenster aus romanischer Zeit.
14: Im Zuge der Restaurierung von 1963 erhielt die Kirche nach Hartwagner 1977, S. 171 „wieder eine Tramalbalkendecke und eine hölzerne Sängerempore“, der Hochaltar ist „von ‚1669‘“.
15: Kühtreiber 2022.
16: opus spicatum sind nach Schmidt 2019, S. 131. „zwei übereinander folgende Reihen schräghochkant versetzter Steine, in einer Reihe nach links, darüber dann nach rechts geneigt, getrennt durch eine dazwischen liegende Ausgleichsschicht aus dünnen Steinplatten“.
17: Schmidt 2019, S. 143.
18: Schmidt 2019, S. 143, Anm. 87 verweist auf Mitchell u. Schön 2002, S. 462.
19: Mitchell u. Schön 2002, S. 562, Anm. 4 verwiesen auf Reichhalter et al. 2001 und Kühtreiber u. Kühtreiber 1998.
20: Fries 2023.
21: Fries 2018, S. 15. Auf Anfrage bestätigte mir Fries 2022 diese Beschreibung.
22: Fries 2023.
23: Fries 2018, S. 45. Kühtreiber 2005, S. 197 setzte diesen Umbruch später an und meinte, dass „ab 1200 […] erstmals eine langsame Abkehr vom hoch-mittelalterlichen Quadermauerwerk hin zum Bruchsteinmauerwerk festzustellen“ sei.
24: Fries 2023.
25: Im Jahr 1158 belehnte der Gurker Bischof den Herzog Heinrich laut MHDC I, Nr. 201 mit einer Vogtei, die auch Rabenstein einschloss, wie aus MHDC I, Nr. 233 zu erkennen ist, wo die Grenzen genauer ausgeführt sind.
26: MHDC I, Nr. 233.
27: Lütge 1966, S. 292. Nach Hägermann 2006, S. 391 konnte das Wort villa im Mittelalter nur „noch gelegentlich opulente Einzelhöfe als Residenzen bezeichnen, […] häufiger aber Dörfer, […] Siedlungsgemeinschaften oder aber schlicht Einzelgehöfte“.
28: MHDC III, Nr. 1036; MHDC I, Nr. 394.
29: Nach Lessiak 1955, S. 285 testiert „Hermann von Rabenstein, 1249 – 1267 […] in einer Reihe von Urkunden unter den herzöglichen Ministerialen.“
30: Nach Feldbauer 1973, S. 137 f. setzten die Herzöge „Ministerialen als Untervögte“ ein, die mit einer „zugehörigen ritterlichen Mannschaft“ in Rabenstein saßen.
31: Auch nach Deuer u. Grabmayer 2008, S. 177 ist die Kirche „wohl […] als ritterliche Eigenkirche entstanden.“
32: Einschränkend muss man anmerken, dass, sollte Rabenstein eine villa im Sinne von Herrenhof mit abhängigen Huben gewesen sein, wäre die Errichtung einer Kirche auch nicht ungewöhnlich gewesen, denn „bes[onders] auf Herrenhöfen […] trat ganz wesentlich die Eigenkirche als relig[iöses]-kulturelles Zentrum“, wie Hägermann 2006, S. 392 darlegte. Und dieser Herrenhof könnte schon in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts bestanden haben.

33: Klebel 1927, S. 101.

 

Quellen und Literatur

 

Biedermann 1994 = Biedermann, G.: Romanik in Kärnten, Klagenfurt 1994.
Dehio 2001 = Bacher, E. et al.: Dehio – Handbuch Kärnten, Wien 2001.
Deuer u. Grabmayer 2008 = Deuer, W. / Grabmayer, J.: Transromanica, Klagenfurt 2008.
Feldbauer 1973 = Feldbauer, P.: Herren und Ritter, München 1973.
Fries 2018 = Fries, O.: Entwicklung des hochmittelalterlichen Mauerwerks am Beispiel der Wachau und des südlichen Waldviertels - Regionale Tendenzen und überregionale Entwicklungen. In: Österreichische Gesellschaft für Mittelalterarchäologie (Hg.): Beiträge zur Mittelalterarchäologie in Österreich, Heft 33, Wien 2018, S. 33 – 48.
Fresacher et al. 1958 = Fresacher, W. et al.: Erläuterungen zum historischen Atlas, Klagenfurt 1958.
Fries 2023 = Fries, O.: Persönlicher Schriftverkehr mit Günther Jannach, Althofen 2023.
Ginhart 1931 = Ginhart, K.: Die Kunstdenkmäler des politischen Bezirkes St. Veit - Gerichtsbezirke St. Veit, Althofen u. Eberstein, Klagenfurt 1931.
Hägermann 2006 = Hägermann, D.: Villikation. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Bd. 32, New York / Berlin 2006, S. 390 - 392.
Hartwagner 1968 = Hartwagner, S.: Die Kunstdenkmäler der Gemeinde Althofen. In: Gemeinde Althofen (Hg.): 700 Jahre Markt Althofen, Althofen 1968, S. 31 – 41.
Hartwagner 1977 = Hartwagner, S.: Kärnten - Der Bezirk St. Veit an der Glan, Salzburg 1977.

Klebel 1927 = Klebel, E.: Zur Geschichte der Pfarren und Kirchen Kärntens, 3. Teil. In: Carinthia I, Klagenfurt 1927, S. 81 – 144.
Klebel 1928 = Klebel, E.: Nachtrag und Register zur Geschichte der Pfarren und Kirchen Kärntens, Klagenfurt 1928. = Beiheft zur Carinthia 1928, Klagenfurt 1928.
Kühtreiber 2022 = Kühtreiber, T.: Ankündigung (Nicht immer) Unter Putz: Mittelalterliches und neuzeitliches Mauerwerk – Bautechnikgeschichtliche Quelle und Bedeutungsträger. In: Akademie der bildenden Künste (www.akbild.ac.at), URL: https://www.akbild.ac.at/de/institute/konservierung-restaurierung/veranstaltungen/vortrage-events/2022/material-transportiert-inhalt/not-always-under-plaster-medieval-and-modern-masonry-source-and-bearer-of-significance-in-the-history-of-building-technology, abgerufen August 2023.
Kühtreiber u. Kühtreiber 1998 = Kühtreiber, H. / Kühtreiber, T.: Methodische Grundlagen zur archäologischen und bauhistorischen Erfassung von Burgen im Pittener Gebiet. In: Kühtreiber, H. et al.: Wehrbauten und Adelssitze Niederösterreichs - Das Viertel unter dem Wienerwald, Band 1, St. Pölten 1998, S. 1 - 17.
Kühtreiber 2005 = Kühtreiber, T.: Handwerksgeschichtliche und ideologische Aspekte mittelalterlichen Mauerwerks am Beispiel Ostösterreichs. In: Melzer, W. (Hg.): Mittelalterarchäologie und Bauhandwerk = Soester Beiträge zur Archäologie 6, Soest 2005, S. 173 - 186.
Lessiak 1955 = Lessiak, H.: Zur Entstehung der Ministerialität in Kärnten, 2. Teil. In: Carinthia, Klagenfurt 1955, S. 275 – 302.
Lütge 1966 = Lütge, F.: Die Agrarverfassung des frühen Mittelalters, Stuttgart 1966 / 2019.
Maurer 1862 = von Maurer, G.: Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland, Erlangen 1862.
Mittelalterarchäologie und Bauhandwerk = Soester Beiträge zur Archäologie 6, Soest 2005, S. 173 - 186.
Kušej 1908 = Kušej, J.: Joseph II. und die äußere Kirchenverfassung Innerösterreichs. In: Stutz, U. (Hg.): Kirchenrechtliche Abhandlungen, Heft 40 u. 50, Stuttgart 1908.
Konsistorialdekret v. 1787 = Konsistorialdekret vom 26. März 1787, betreffend die päpstliche Genehmigung der innerösterreichischen Diözesanregulierung = Kušej 1908, Anhang IV.
MHDC I = Jaksch, A. (Hg.): Monumenta Historica Ducatus Carinthiae, I, Klagenfurt 1896.
MHDC III = Jaksch, A. (Hg.): Monumenta Historica Ducatus Carinthiae, III, Klagenfurt 1904.
Mitchell u. Schön 2002 = Mitchell, P. / Schön, D.: Zur Struktur und Datierung des Mauerwerks in Wien. In: Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege LVI, Heft 4, Wien 2002, S. 462 - 473.
Pfeifer et al. 1993 = Wolfgang Pfeifer et al.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, Berlin 1993.
PGal = Passion der heiligen Gillicanus, Hilarinus und auch der heiligen Märtyrer Johannes und Paulus = Seeliger u. Wischmeyer 2022, S. 527 – 555.
Reichhalter et al. 2001 = Reichhalter et al.: Burgen - Waldviertel und Wachau, St. Pölten 2001.
Reinach 1911 = Reinach, S.: Allgemeine Kunstgeschichte, Leipzig 1911 / 2021.
Schmidt 2019 = Schmidt, A.: Opus spicatum – Überlegungen zur Anwendung der Ährenmauertechnik im Burgenbau. In: Burgen und Schlösser - Zeitschrift für Burgenforschung und Denkmalpflege, Heidelberg 2019, S. 130 – 148.
Seeliger u. Wischmeyer 2022 = Seeliger, H. / Wischmeyer, W.: Legendae martyrum urbis Romae - eingeleitet, übersetzt, herausgegeben und kommentiert von Hans Reinhard Seeliger und Wolfgang Wischmeyer, TB 2, Darmstadt 2022.

Buchveröffentlichung

 

Im Oktober 2023 veröffentlichten wir unsere ersten zwölf Blogs als 62 Seiten starkes Buch „Matucaium – Beiträge des Stadtarchivs Althofen zur Geschichte Althofens“ beim Verlag Ploder, erhältich um 20 Euro bei Buch-Papier-Basteln-Spielwaren Schöffmann in der Kreuzstraße 24, 9330 Althofen oder bei Günther Jannach unter gjannach@edu.aau.at.

Buchreihe Matucaium

Gnomenbrunnen am Salzburger Platz

Über uns

 

Seit 2008 macht es sich der gemeinnützige Verein Stadtarchiv Althofen zur Aufgabe, die noch erhaltenen Dokumente zur Geschichte der Stadtgemeinde Althofen zu sammeln, zu ordnen, zu digitalisieren und auf diese Weise zu bewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zusätzlich betreibt das Stadtarchiv Althofen Forschungen zur Geschichte der Gemeinde und steht der Bevölkerung als Anlaufstelle für historische Fragen zur Verfügung.
Getragen und unterstützt wird der Verein von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern und der Stadtgemeinde Althofen.

Kontakt

 

Stadtarchiv Althofen

Salzburger Platz 6

9330 Althofen

 

Obfrau Inge Lebl

albert.lebl@chello.at

Pfarrkirche von Althofen

Impressum

Medieninhaber

Stadtarchiv Althofen 
Sitz: Salzburgerplatz 6, 9330 Althofen
Zustellanschrift: Güpferlingstraße 33/10, 1170 Wien 
ZVR: 844592267

Obfrau: Inge Lebl
Kontakt: albert.lebl@chello.at

Blattlinie
Das Stadtarchiv Althofen ist überparteilich, überkonfessionell und unabhängig. Es verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Das Medium dient zur Information über Tätigkeiten des Vereins und über die Geschichte der Stadtgemeinde Althofen für die interessierte Öffentlichkeit. 

Vereinszweck

Vereinszweck ist, die noch erhaltenen Dokumente zur Geschichte der Stadtgemeinde Althofen zu sammeln, zu ordnen, zu digitalisieren und auf diese Weise zu bewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Datenschutzerklärung

 

In dieser Datenschutzerklärung informieren wir über den Umgang mit personenbezogenen Daten beim Besuch der Seite https://stadtarchiv-althofen.at/. Die Seite ist ident mit https://www.stadtarchiv-althofen.at/.

 

Datenschutzverantwortliche
Inge Lebl
Güpferlingstraße 33/10
1170 Wien 
E-Mail: albert.lebl@chello.at

 

Hosting Anbieter
Die Seite https://stadtarchiv-althofen.at/ wird bei folgendem Anbieter gehostet:
domaintechnik.at / Ledl.net GmbH
Lederergasse 6, 5204 Straßwalchen
UID: ATU 61529037

Die Datenschutzerklärung des Hosting Anbieters finden Sie hier.

 

Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten werden von der Seite https://stadtarchiv-althofen.at/ weder erfasst noch verarbeitet noch gespeichert.

 

Hosting Anbieter Server-Logdateien
Die in den Server-Logdateien des Hosting Anbieters (also in den Aufzeichnungen des Seitenbesuches des Besuchers beim Hosting Anbieter) gespeicherten Informationen erlauben laut Datenschutzerklärung des Hosting Anbieters (aufgerufen am 4. August 2022) „keinen Rückschluss auf einen bestimmten Besucher oder eine bestimmte Person“, und es findet „keine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der EU DSGVO statt.“

 

Cookies
Die Seite https://stadtarchiv-althofen.at/ verwendet nur das zustimmungsfreie Cookie PHPSESSID, das keine Benutzerdaten speichert, sondern einer Sitzung (Session) einen Hashwert (also einen Funktionswert, dessen Eingangswert nicht wieder berechnet werden kann) zuweist. Jeder Besucher der Seite https://stadtarchiv-althofen.at/ kann zudem das Speichern von Cookies auf seinem Browser deaktivieren.

 

Web Analyse Tools
Der Hosting Anbieter verwendet laut seiner Datenschutzerklärung (aufgerufen am 4. August 2022) die Open Source Webanalyse Software Matomo, wobei die „Speicherung der datenschutzfreundlich anonymisierten, personenbezogenen Daten“ der Besucher und Nutzer „nur auf eigenen Systemen“ in Österreich stattfindet, und die „Identifizierung eines einzelnen Nutzers oder dessen Verhalten […] auf Basis der gesammelten Daten nicht möglich“ ist.

 

Rechte und Kontaktmöglichkeiten zu Fragen zur Datenschutzerklärung
Als von Datenverarbeitung Betroffener haben Sie laut EU DSGVO die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch hinsichtlich ihrer gespeicherten Daten. Wenn Sie annehmen, die Verarbeitung Ihrer Daten verstößt gegen das Datenschutzrecht, wenden Sie sich bitte an die oben erwähnte Datenschutzverantwortliche oder die Datenschutzbehörde.