Der ehemalige Landeskonservator Mathias Grösser (1842 – 1921)1 berichtete im Jahr 1899 in der Zeitschrift des Denkmalamtes Folgendes aus Althofen:
„Beim vulgo Steinwender am Sand wurde dieser Tage beim Abgraben des südlichen Straßenrandes ein römischer Inschriftstein gefunden, welcher 48 cm lang, 42 cm breit und 20 cm dick ist. Die Schriftfläche ist vertieft und mit einem Wulste und einer Kehle umrahmt. Die gut erhaltene Inschrift hat sechs nach unten an Buchstabengröße abnehmende Zeilen. […] Der Stein wird am Stadelgebäude am Fundorte eingemauert und so erhalten werden“.2

Sandwirtstadel mit eingemauertem Römerstein (2026) [Quelle: Stadtarchiv Althofen]
Über diesen Fund schrieb Grösser bereits im Juni 1899 in der Kärntner Zeitung, wobei er festhielt, dass der Stein „bei Abgrabung des südlichen Straßenrandes vor dem Hause des Lebzelters Steinwender“ gefunden wurde.3 Gemeint war das Haus von Peter Steinwender, der im Kirchenbuch von 1903 als „Lebzelter, Gastwirt, und Realitätenbesitzer“ bezeichnet wurde und in „Althofen /:Sand:/ 94“ wohnte.4 Bei der Einführung von Straßennamen in Althofen im Jahre 19685 wurde Althofen 94 zu Untermarkter Straße 2.6 Vulgo Steinwender ist also das ehemalige Gasthaus Sandwirt, und der Stein ist auch heute noch dort in der Stadelmauer zu sehen.
Die Inschrift lautet: Rufius Mu/sicus et Vibe/na [In]genui / f(ilia) [uxo]r vivi f(ecerunt) s(ibi) et / [Ma]sculo filio / [an](n)or(um) VII, wobei am Stein alles in Großbuchstaben und v statt u geschrieben wird. Der Schrägstrich in der Transkription der Inschrift zeigt einen Zeilenumbruch an, die Buchstaben in Klammern sind die Auflösung von lateinischen Abkürzungen, Zeichen in eckigen Klammern sind Ergänzungen, die heute nicht mehr am Stein zu lesen sind. Ins Deutsche übersetzt steht auf dem Stein: Rufius Musicus und Vibena, Tochter des Ingenuus, die Gattin, haben zu Lebzeiten [dieses Grabmal] für sich und den mit sieben Jahren verstorbenen Sohn Masculus errichtet.
Die römische Zeit, aus der das Grabmal stammt, dauerte in Kärnten von 15 v. Chr., als die Römer das keltische Königreich Noricum eroberten, bis um etwa 600 n. Chr., als mit der Slawisierung Kärntens die römischen Strukturen im Land aufgelöst wurden.7 Mit der römischen Eroberung begann schnell der Prozess der Romanisierung, d. h. es wurden Teile der römischen Kultur von den Einheimischen übernommen, sodass sie sich nun auch Grabmäler mit lateinischer Inschrift zu setzen begannen.
Bei archäologischen Funden, die aus der Erde ausgegraben werden, wie eben jenem Stein aus Sand, nimmt man typischerweise an, dass sie auch ursprünglich an diesem Standort waren und nicht etwa von irgendwo verschleppt und irgendwann dort vergraben wurden. So wird wohl auch das Grab von Musicus, seiner Frau Vibena und ihrem Kind Masculus einst in Sand gestanden sein, nicht weit entfernt von einer Ansiedlung, da Römer ihre Gräber typischerweise an den Ausfallstraßen ihrer Siedlungen aufstellten.8 Für eine solche Ansiedlung, die vielleicht nur aus einem Gutshof bestand, spricht auch, dass 1970 laut Aufzeichnungen im Landesmuseum in der Nähe, nämlich in der Römerstraße, „bei Erdarbeiten […] ein nahezu unversehrter Tonkrug […] römerzeitlicher Herkunft“ gefunden wurde.9
Über die am Stein genannte Familie ist sonst nichts weiter überliefert. Dennoch lassen sich allein über ihre Namen Aussagen über ihre Herkunft und ihren Stand machen.
Namen von Römern ab der sogenannten Kaiserzeit, also der der Zeit ab Kaiser Augustus (14 v. Chr. – 27 n. Chr.), bestanden aus einem Vornamen (praenomen), von denen es damals 14 unterschiedliche gab,10 einem Familiennamen (nomen gentile) und einem Zunamen (cognomen); die Namen von Römerinnen bestanden aus dem Familiennamen, der die grammatikalisch weilbliche Form des Familiennamens des Vaters war, also Julia im Falle von Julius, und einem Zunamen.11
Ein römischer Name zeigte gleichzeitig den Besitz des römischen Bürgerrechtes an, weshalb man, so einem das Bürgerrecht verliehen wurde und es nicht erbte, mit dem Bürgerrecht auch einen römischen Vor- und Familiennamen bekam. Im Falle von Freigelassenen, also ehemaligen Sklaven, bedeutete dies, dass sie den Vor- und Familiennamen ihres ehemaligen Besitzers oder Besitzerin bekamen, zu denen sie ihren bisherigen Namen als Cognomen hinzufügten.12
Rufius Musicus fehlt nun aber ein Vorname. Das liegt daran, dass im Laufe der Kaiserzeit immer mehr Einwohner im Reich das Bürgerrecht bekamen (212 n Chr. erhielten alle Freien des Reiches von Kaiser Caracalla das Bürgerrecht, weshalb diese nun wie der Kaiser mit Vor- und Familiennamen Marcus Aurelius hießen).13 Die Anzahl der Vornamen blieb nun aber gleich, wodurch der Vornamen als Unterscheidungsmerkmal von Individuen oder Kennzeichen des Bürgerrechts seine Bedeutung verlor,14 und deshlab nicht mehr geführt wurde.
Der Familienname Rufius wird in der Epigraphischen Datenbank der Universität Heidelberg auf 42 Inschriftsteinen im ganzen Reich geführt, wovon sich allein im südlichen Noricum zwölf befinden.15 Der polnische Althistoriker Józef Zając (1945 – 2008) schloss aus dem inschriftlichen Material, dass „auf norischem Boden […] die die Rufii zur Gruppe der reichsten Familien […] in der Provinz“ gehörten.16 Für Zając war der Zuname Musicus „griechischer Herkunft“, was in Noricum „sehr oft bedeutet, dass die gegebene Person ein servus [Sklave] oder libertus [Freigelassener] war“.17 Rufius Musicus oder einer seiner Vorfahren war also ein Freigelassener eines Mitglieds der Familie Rufius gewesen.
Für den deutschen Altphilologen Günther Wille (1925 – 1996) wies der Zuname Musicus „mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Zugehörigkeit zum Musikerstand“ hin.18 Zur gegenteiligen Ansicht kam die Historikerin Andrea Scheithauer (*1955), für die der Zuname Musicus „in den meisten Fällen […] zum reinen Cognomen erstarrt [ist], ohne dass eine Verbindung des Trägers zu diesem Gewerbe besteht“.19 Für den finnischen Altphilologien Heikki Solin (*1938) war gar der Zusammenhang zwischen Zunamen und Beruf bei Freigelassenen „praktisch ausgeschlossen“, da die Freigelassenen in der Kaiserzeit verpflichtet waren, „ihre alten Sklavennamen als Cognomina beizubehalten“, und ihnen die Sklavennamen „bei der Geburt verliehen worden“ wären.20 Allergings wies Solin auch darauf hin, dass es „den römischen Herren frei [stand], den jeweiligen alten Namen des Dieners zu genehmigen oder durch einen anderen zu ersetzten“, wodurch sich beispielsweise, so Solin, die geringe Vielfalt bei semitischen Namen im Namensgut römischer Sklaven erkläre.21 So bleibt die Entscheidung, ob Musicus seinen Zunamen bekam, weil er als Sklave Musiker war, oder ob ihm der Zunamen vererbt wurde, aus meiner Sicht unentscheidbar.
Im Namen des Vaters der Vibena, Ingenuus, sieht man allgemein die Bezeichnung eines Einheimischen, wobei angenommen wird, der Name leite sich von lat. ingenuus ‚frei, einheimisch‘ ab oder ist eine Verballhorung eines keltischen Names, wie der Sprachwissenschaftler Fritz Lochner von Hüttenbach (*1930) darlegte.22 Dasselbe gilt, so Lochner weiter, für den Namen Masculus, der sich zu lat. masculus ‚männlich‘ stellt oder ebenfalls eine Verballhornung sein könnte.23 Auch für den Namen der Tochter, Vibena, nimmt man einen einheimischen Ursprung an.24
Hinsichtlich der Datierung des Steines ist mir nur die Datierung durch Zając bekannt, der für den Stein die Zeitstellung „wahrscheinlich die 2. Hälfte des 2. Jhs.“ annahm, allerdings ohne dies näher zu begründen. Einen Datierungshinweis bietet das Fehlen des Vornamens bei Musicus. Denn in Kärnten pflege, so der Epigraphiker, also Inschriftenforscher, und Archäologe Gernot Piccottini (1941 – 2018), auf Inschriften „die Nennung des Praenomens […] allgemein gegen Ende des 1. Jhs. n. Chr. abzunehmen“.25 In ihrer Studie zu Soldatengrabmälern in Carnuntum, bei der sich die Inschriften über den Stationierungszeitraum der jeweiligen Armeeeinheit datieren lassen, kam die Epigraphikerin Ingrid Weber-Hiden (*1959) zu dem Schluss, dass die „die Selbstverständlichkeit [der Nennung] von Pränomina [auf Inschriften] ab dem 2. Jh. abnimmt“, und Vornamen „im 3. Jh. […] auf Grabinschriften nur sehr vereinzelt“ vorkommen.26
Dieses Phänomen wird man aus meiner Sicht auf ganz Noricum übertragen dürfen, weshalb die Datierung von Zając zumindest als obere Grenze stimmig ist. Als untere Grenze bietet sich eine statistische Auswertung der Epigraphischen Datenbank der Universität Heidelberg Stand März 2026 an, die für Noricum für 2.733 Römersteine eine untere Grenze der Datierung angibt, wobei 60% aller Denkmäler vor 230 n. Chr., 90% vor 300 n. Chr. datiert werden.27 Weber-Hiden ging nun von einer „Tendenz“ aus, dass im Zuge der Romanisierung „die keltischen Namen immer weniger werden, einige Zeit lang nicht mehr zu finden sind und im 3. Jh. offenbar wieder in Mode kommen“, wobei sie aber zu bedenken gibt, dass „diese Entwicklung nicht […] ausnahmslos“ war.28 So wird man aus meiner Sicht den Stein in die zweite Hälfte des zweiten und erste Hälfte des dritten Jahrhunderts n. Chr. datieren dürfen.
Zusammenfassend kann man also Folgendes aus dem Grabstein ableiten: In den Jahrzehnten um 200 n. Chr. lebte in Althofen, genauer gesagt wohl auf einem Gutshof im Stadtteil Sand, die Familie Rufius, die, als sie ihren Sohn Masculus mit nur sieben Jahren verloren, ein Familiengrabmal errichtete. Die Mutter des Masculus war eine Einheimische aus Norikum. Der Vater oder einer seiner Vorfahren war ein ehemaliger Sklave der in Noricum einflussreichen römischen Familie der Rufier gewesen, und ihnen mag er oder einer seiner Vorfahren als Musikant gedient haben. Musicus selbst jedenfalls war, als das Grab errichtet wurde, römischer Bürger. Ihn selbst oder einen seiner Vorfahren hatten die Rufier freigelassen, wodurch er das Bürgerrecht besaß. Die Familie Rufius ist somit eine der ältesten Familien, die aus Althofen namentlich bekannt ist.
Günther Jannach (Mai 2025)
Anmerkungen
1: Laut Grazer Tagespost, 30. Dezember 1921, S. 14 ist Mathias Größer am 29. Dezember 1921 „im 79. Lebensjahre gestorben“.
2: Größer 1899a, S. 266.
3: Größer 1899b, S. 4.
4: lib. bap. Althofen, IX, 25. Juni 1903.
5: Gem. Prot., 2. September 1968, Pkt. 4.
6: Hausnummern alt-neu (SAA).
7: Die Noriker in Kärnten wurden, so Piccottini 1989, S. 8, „15 v. Chr. der römischen Herrschaft unterstellt“. Als sich die Slawen in Kärnten niederließen, führte dies nach Piccottini 1989, S. 17 f. „das Ende der spätantiken, romanischen Tradition“ herbei und „zur Entwicklung einer neuen kulturellen Phase“.
8: Nach Hesberg 2001, S. 200 müssen „die Zugangsstraßen zu den Städten im Westen des Reiches […] in der Antike schier unvorstellbare Mengen von Grabbauten gesäumt haben“.
9: Ortskatalog Althofen (LMK).
10: Nach Rix 1995, S. 724 waren zu Beginn der Kaiserzeit „nur 14 Pränomina in allgemeinen Gebrauch“.
11: „Am Anfang der Kaiserzeit“, so Rix 1995, S. 724 f., umfasste „die offizielle Bezeichnung eines römischen Bürgers […] 5 Bestandteile“, nämlich Pränomen, Gentile, Filiation(sangabe), Tribus(sangabe), Cognomen, wobei „in der außerbehördlichen Praxis“ die Tribusangabe „meist“ fehle, und auf die Filiation, „wo sie sich diese aus dem Kontext ergab, etwa in privaten Inschriften“, verzichtet wurde. Frauen benutzten nach Rix 1995, S. 726 „grundsätzlich die Namensformel der Männer, jedoch ohne Tribusangabe und normalerweise auch ohne Pränomen“.
12: „Die Namen der Freigelassenen, d. h. der zu Freiheit und Bürgerrecht gelangten Sklaven, unterschieden sich nicht strukturell […] von den Namen der Freigeborenen“, so Rix 1995, S. 725 f., wobei als Vorname das „Pränomen des Patronus“ und als „Cognomen […] der frühere Sklavennamen benutzt“ wurde.
13: Als 212 n. Chr. „Kaiser Caracalla alle Freien des römischen Imperiums zu Bürgern machte“, hießen nach Rix 1995, S. 726 „die Hälfte aller ‚Römer‘ […] mit Pränomen und Gentile dieses Kaisers M. Aurelius“.
14: Nach Rix 1995, S. 724 hatten durch die Vielzahl an Bürgerrechtsverleihungen im Laufe der Kaiserzeit „Pränomen samt Filiatiosnangabe und Gentile […] ihren distinktiven Wert verloren, der allein noch vom Individualcognomen wahrgenommen wurde“.
15: EDH (2026).
16: Zając 1978, S. 82. Bereits zu Beginn des zweiten Jahrhunderts n. Chr. ist nach Alföldy 1974, S. 274 ein Mitglied der Familie in Noricum als Ritter bezeugt, zwei Frauen aus der Familie waren mit jeweils einem Duoviren von Virunum, also einem der beiden obersten Verwaltungsbeamten der Provinzhauptstadt verheiratet, und schließlich zeugen Inschriften von zahlreichen Freigelassenen der Familie. Ritterstand und Ämter lassen somit aus meiner Sicht wohl auf Ansehen, die ehemaligen Sklaven auf Reichtum in der Familie schließen.
17: Zając 1978, S. 83.
18: Wille 1967, S. 316.
19: Scheithauer 2007, S. 11, Anm. 91.
20: Solin 1997, S. 139.
21: Solin 1983, S. 635. Durch das Recht, die Namen der Sklaven zu ändern, haben, so Solin 1983, S. 635, „die römischen Sklavenbesitzer und neben ihnen auch die Sklavenhändler […] sehr auf die Bildung des römischen Sklavennamengutes gewirkt haben“, wodurch sich das Phänomen des „begrenzte[n] Namenbestand der semitischen Sklavenamen im Westen“ des Reiches erkläre.
22: Lochner 1989, S. 84 f.
23: Lochner 1989, S. 102.
24: Lochner 1989, S. XXX.
25: Piccottini 1968, S. 474.
26: Weber-Hiden 2023, S. 264.
27: EDH (2026).
28: Weber-Hiden 2018, S. 123.
Quellen
CIL = Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (Hg.): Corpus Inscriptionum Latinarum, Berlin 1862 ff.
EDH (2026) = Epigraphische Datenbank Heidelberg, URL: edh.ub.uni-heidelberg.de), abgerufen März 2026.
Gem. Prot. = Stadtgemeinde Althofen: Gemeinderatsprotokolle der Gemeinde Althofen, Althofen 1954 ff.
Grazer Tagespost = Grazer Tagespost, Graz 1856 - 1945.
Häuserverzeichnis Althofens v. 1910 (SAA) = Bezirkshauptmannschaft St. Veit: Häuserverzeichnis der Ortsgemeinde Althofen, St. Veit 1910. In: Stadtarchiv Althofen: KuvBez.
Hausnummern alt-neu (SAA) = Gemeinde Althofen: Straßennamen Hausnummern alt - neu. In: Stadtarchiv Althofen: KaPläne.
Kärntner Zeitung = Kärntner Zeitung – Verlag St. Josefs-Verein, Klagenfurt 1894 – 1905.
lib. bap. Althofen = Diözesanarchiv Gurk: Taufbuch, Althofen 1674 ff.
Ortskatalog Althofen (LMK) = Landesmuseum Kärnten: Ortskatalog Althofen.
Literatur
Alföldy 1974 = Alföldy, G.: Noricum, New York 1974 / 2014.
Größer 1899a = Größer, M.: Notizen 161. In: Mittheilungen der k. k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und Historischen Denkmale, Wien 1899, S. 216.
Größer 1899b = Größer, M.: Guttaring (Römischer Fund). In: Kärntner Zeitung, 1. Juni 1899, S. 4.
Hesberg 2001 = Hesberg, H.: Grabbauten. In: Fischer, T. (Hg.): Die römischen Provinzen – Eine Einführung in ihre Archäologie, Stuttgart 2001, 200-204.
Lochner 1989 = Lochner von Hüttenbach, F.: Die römerzeitlichen Personennamen der Steiermark, Graz 1989.
Piccottini 1968 = Piccottini, G.: Das Bruchstück einer vierten römischen Sitzstatue in Kärnten. In: Carinthia I, Klagenfurt 1968, S. 475 - 478.
Piccottini 1989 = Piccottini, G.: Die Römer in Kärnten, Klagenfurt 1989.
Rix 1995 = Rix, H.: Römische Personennamen. In: Namenforschung. Ein internationales Handbuch zur Onomastik, Bd. 1, Berlin / New York 1995, 724 – 731.
Scheithauer 2007 = Scheithauer, A.: Jünger der Musenkunst. In: Hyperboreus, H. 1-2, S.t Petersburg, 2007.
Solin 1983 = Solin, H.: Juden und Syrer im westlichen Teil der römischen Welt, Berlin et al. 1983
Solin 1997 = Solin, H.: Analecta epigraphica CLXVII–CLXXII. In. Arctos - Acta Philologica Fennica , Helsinki 1997, 135–147.
Weber-Hiden 2018 = Weber-Hiden, I.: Die römischen Inschriften des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld und ein Neufund aus Köppelreith. In: Römisches Österreich, 41, Graz 2018, 119 – 147.
Weber-Hiden 2023 = Weber-Hiden, I.: Namensform, Formular und paläographische Details. Eine Suche nach Datierungshinweisen für die Grabinschriften in Carnuntum. In: Römisches Österreich, Graz, 255-273.
Wille 1967 = Wille, G.: Musica Romana. Die Bedeutung der Musik im Leben der Römer, Amsterdam 1967.
Zając 1978 = Zając, J.: Einige vermögende Familien aus Celeia in der römischen Provinz Noricum (1.–3. Jh. u. Z.). In: Rivista storica dell'Antichità, 8, Bologna 1978, 63–88.