Stadtarchiv Althofen

Stadtarchiv Althofen am Salzburger Platz

Ausgewählte Archivalien und kleine Beiträge

Unter den zahlreichen Archivalien des Stadtarchivs Althofen befindet sich ein alter Prospekt, der „die Sommerfrische Althofen“ anpreist, und sich an jene richtet, die sich „nach einer schönen, ruhigen und arischen Sommerfrische“ sehnen.1 Dass Althofen offiziell antisemitisch mit „arischer“, also „judenfreier“ Sommerfrische warb, ist nun weder für die damalige Zeit noch für den Ort ungewöhnlich, wie dieser Blog zeigen soll.

 


Prospekt Sommerfrische in Althofen (um 1935) [Quelle: Stadtarchiv Althofen: Prospekt Sommerfrische Althofen, KaGem.]

 

Quellenkritik: Datierung und Urheberschaft

 

Zunächst aber zum klassischen Handwerk des Historikers, der sogenannten Quellenkritik, die eine Quelle unter anderem hinsichtlich Authentizität, Zeitstellung und Urheberschaft analysiert.

 

Angaben zum Autor und zur Datierung fehlen im Prospekt. Allerdings nimmt der Text Bezug auf „die [gegenwärtige] wirtschaftliche Depression“,2 womit meiner Meinung die Weltwirtschaftskrise von 1929 gemeint war, weshalb die Entstehung des Prospekts wohl in die 1930er gelegt werden kann. Da der Prospekt die „Fremdenverkehrskommission“ Althofen erwähnt, wurde der Prospekt nach 1932 erstellt. Denn erst am 14. Dezember 1932 wurde per Gesetz „der Fremdenort ‚Marktgemeinde Althofen‘“ gebildet,3 dessen Bildung die Einsetzung einer Fremdenverkehrskommission zur Folge hatte.4 Weil aber die Preise ausschließlich in Schilling und nicht in Reichsmark angegeben wurden, entstand der Prospekt vor der Einführung der Reichsmark im März 1938,5 weshalb ich ihn mit um 1935 datieren möchte. Zu dieser Zeit passen aus meiner Sicht auch das verwendete Material, die Bilder und die verwendete Schriftart, weshalb ich die Quelle, also den Prospekt, für authentisch halte.

 

Die Autorenschaft ist unbekannt, jedoch hatte aus meiner Sicht die Fremdenverkehrskommission den Auftrag dazu gegeben und war für den Inhalt verantwortlich. Denn von dieser Kommission wurden „jene besonderen Angelegenheiten, welche sich aus der Eigenschaft eines bestimmten Gebietes als Kurort [seit 1926 mit Fremdenort bezeichnet]6 ergeben, […] unabhängig von der Gemeindevertretung […] besorgt“, wie es im Gesetz hieß.7 Besetzt wurde die Kommission einerseits durch Mitglieder, die direkt von der Gemeindevertretung gewählt wurden, andererseits durch Mitglieder, die von sogenannten „Fremdenverkehrskreisen“ gewählt wurden, wobei die Fremdenverkehrsordnung diesen Personenkreis festlegt.8 Die Kommission bestritt die Ausgaben für das Fremdenverkehrswesen aus einem eigenen Fond und legte für den Fremdenort Abgaben und Taxen fest.9 Sie ist damit aus meiner Sicht eine öffentliche Einrichtung, weshalb der Prospekt wohl durchaus als offizieller Werbeprospekt der Gemeinde bezeichnet werden kann.

 


Freibad Althofen (Moorweg 2, um 1935) [Quelle: Stadtarchiv Althofen: Prospekt Sommerfrische Althofen, KaGem.]

 

Antisemitismus in der Sommerfrische

 

Die Sommerfrische, also „der Erholungsaufenthalt der Städter auf dem Lande zur Sommerzeit“, wie es das Deutsche Wörterbuch 1905 beschrieb,10 war ein Phänomen, das vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts völlig neue Teile Österreichs touristisch erschloss.11

 

Antisemitismus lässt sich in diesem Zusammenhang früh feststellen,12 wobei der deutsche Historiker Frank Bojahr (*1961) zu dem Schluss kam, dass „der Sommerfrischen-Antisemitismus in Österreich nicht nur von antijüdisch gesinnten Gästen bzw. den Hotel- und Pensionsbesitzern ausging, sondern im Gegensatz zum Deutschen Reich zentral von Tourismusorganisationen, Gemeindeverwaltungen und Fremdenverkehrsvereinen getragen wurde“.13 Dies lässt sich in Kärnten auch an folgenden Beispielen zeigen.

 

1921 wurde in Friesach „bei sehr zahlreicher Beteiligung eine Versammlung zur Stellungnahme gegen die Verjudung der betreffenden Sommerfrische abgehalten“, bei der man den Hausbesitzern empfahl, „ihre freien Wohnungen im nächsten Jahre dem Verschönerungsverein zur Vermietung zu überlassen, der seinerseits diese Wohnungen nur an rein arische Mieter weitervergeben werde“, und der sich „bezüglich der Wiener Mietbewerber […] an einen befreundeten Wiener Gesangverein um Auskunft über deren Rassenzugehörigkeit wenden“ werde, wie die Kärntner Zeitung berichtete. Die Zeitung des katholischen St. Josef - Verlags14 schloss mit dem Kommentar: „Hoffentlich wird man in anderen Kurorten und Sommerfrischen Kärntens ebenfalls Schritte unternehmen, um der überhandnehmenden Verjudung entgegenzutreten“15

 

1926 beschloss die Fremdenverkehrskommission der Gemeinde Techendorf (heute Gemeinde Weißensee), dass „das Seebad ‚Weißensee‘ nach Tunlichkeit von Juden zu reinigen“ sei, wie die Zeitung Freie Stimmen berichteten. Zu diesem Zweck schaffte man sich einen Stempel mit der „Umschrift: ‚Juden sind am Weißensee ungebetene Gäste‘“ an, „die jeder Antwort auf Anfragen wegen Sommerwohnungen beigedruckt wird“, so die Zeitung weiter. Die deutsch-nationale Zeitung schloss mit dem Wunsch: „Mögen andere Kurorte und Sommerfrischen das wackere Beispiel der braven Weißenseer nachahmen!“16

 

1924 beschloss die Gemeindevertretung von St. Paul im Lavanttal „öffentlich zu verlautbaren, dass es ihr höchst unerwünscht wäre, wenn wieder Juden auf Sommerfrische herkämen. Die Gasthaus- und Kaffeehausbesitzer sowie die anderen Hausbesitzer, die Sommerfrischler aufnehmen, werden ersucht, auf diesen Wunsch der Gemeindevertretung Rücksicht zu nehmen“, wie der Kärtner Landbote berichte.17

 

Ähnliche Beschlüsse aus Althofen sind mir zwar nicht bekannt, allerdings zeigt der Sommerfrische-Prospekt Althofens meiner Meinung, dass Antisemitismus von der Gemeinde zumindest geduldet war. Das wundert insofern nicht, da „die Gemeinde Althofen […] bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges immer bürgerlich-freiheitlich geführt worden“ war, wie es der langjährige deutschnationale Gemeindemandatar Peter Laggner 1954 beschrieb,18 und es waren eben diese zwei politischen Lager (das national-freiheitliche und das christlichsoziale-bürgerliche) die hauptsächlichen Träger des politischen Antisemitismus in dieser Zeit.19

 

Dass Antisemitismus aus meiner Sicht damals auch in Teilen der Bevölkerung verbreitet war, zeigt eine Episode um den jüdischen Kaufmann Arthur Glesinger (1889 -1957).20 Im September 1929 vermeldete die Zeitung Freie Stimmen mit meiner Meinung zynischem Unterton, dass „die neueste Errungenschaft unseres Marktes […] der Einzug des ersten jüdischen Geschäftsmannes“ in Althofen sei, um anschließend die Frage zu stellen, da der Ort „heute ohnehin Geschäfte [habe], die genug zu kämpfen haben: Wozu also eine neuerliche Vermehrung, noch dazu durch einen Fremden?“.21 Das Geschäft war eine Zweigstelle der Firma „Eduard Glesinger“, das bis zu seiner Auflösung 1935 im Marienhof (Kreuzstraße 12) untergebracht war,22 und dessen Geschäftsführer Arthur Glesinger war.23 Bereits wenige Monate nach Glesingers Geschäftseröffnung wurde beim damals schon traditionellen Faschingsumzug in Althofen ein Wagen präsentiert, mit dem laut der Zeitung Arbeiterwille „Kaufmann Glesinger und sein Geschäft verhöhnt“ werden sollten, und der wie folgt aussah: „Auf dem Wagen war das Geschäft Glesingers in grotesker Verzerrung aufgestellt und trug die Überschrift: ‚Inhaber Isaak Kuhschweif‘. Ein Kuhschweif wurde herumgezeigt und zum Verkauf angeboten. Den Wagen mussten Schulkinder ziehen.“ Der sozialdemokratische Arbeiterwille fasste den Auftritt wie folgt zusammen: „Kinder werden also in den Dienst einer handgreiflichen Verhöhnung eines Menschen gestellt“.24

 

Insgesamt stellte aus meiner Sicht ein antisemitischer Werbeprospekt in einer darüber hinaus politisch rechts geführten Gemeinde wie Althofen keine Besonderheit dar und spiegelt wohl auch die Ansichten eines Teils der Bevölkerung wider.

 

Günther Jannach (August 2024)

 

Anmerkungen

 

1: Prospekt Sommerfrische Althofen (SAA).
2: Prospekt Sommerfrische Althofen (SAA).
3: Knt. LGBl. 1932, Nr. 71.
4: Knt. LGBl. 1926, Nr. 56, Art. II.
5: Per GBlLÖ 1938, Nr. 9, §1 wurde am 17. März 1938 als „gesetzliches Zahlungsmittel im Lande Österreich […] neben dem Schilling die Reichsmark“ eingeführt.
6: Per Knt. LGBl. 1926, Nr. 56, Art. I wurden die seit 1922 „gebildeten ‚Kurorte‘ […] als ‚Fremdenorte‘ […] erklärt“.
7: Knt. LGBl. 1922, Nr. 91, §2. Knt. LGBl. 1926, Nr. 56, Art. II bezog sich explizit auf diesen Paragraphen.
8: Gemäß Knt. LGBl. 1926, Nr. 56, Art. II bestanden „die Fremdenverkehrskommissionen der Fremdenorte […] aus Mitgliedern, die von den […] Gemeindevertretungen gewählt werden“, sowie „aus Mitgliedern, die von den ‚Fremdenverkehrskreisen‘ […] gewählt werden“. Diese „Kreise“ wurde nach Knt. LGBl. 1926, Nr. 56, Art. IV, (2) „für jeden Fremdenort in der Fremdenverkehrsordnung festgesetzt“.
9: Nach Knt. LGBl. 1922, Nr. 91, §3 erfolgte „die Bestreitung der Ausgaben für das Kurwesen […] aus dem Kurfond, der von der Kurkommission verwaltet und vertreten wird“, wobei die Kurkommission berechtigt war, „für den Kurfond Kurabgaben einzuheben, deren Höhe in der Kurordnung festgesetzt“ wurde.
10: Deutsches Wörterbuch 1905, Sp. 1526, Z. 81.
11: Nach Payer 2018, S. 81 taucht der Begriff Sommerfrische um 1840 auf, wobei „mit der Sommerfrische […] neue touristische Räume erschlossen [wurden], die sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, mit dem Ausbau des Eisenbahnnetzes, beträchtlich erweiterten“.
12: So legte Kumpendorf laut Freie Stimmen, 30. August 1902, S. 4 auf die Feststellung wert, dass „der Judenzuzug in diese reizende Sommerfrische in Wahrheit äußerst gering ist“, weshalb „von einer Verjudung Krumpendorfs heuer weniger als je die Rede sein kann“; allerdings lasse sich aber "bei der Vergebung der Quartiere, die oft auf schriftlichem Wege erfolgt, [...] nicht immer feststellen, ob der Wohnungswerber dem auserwählten Volke angehört oder nicht.“
13: Bajohr 2003, S. 144.
14: Nach Baur u. Gradwohl-Schlacher 2011, S. 286 war die Kärtner Zeitung das Printorgan des „des katholischen Medienverbundes St. Josef-Verein“.
15: Kärntner Zeitung, 7. September 1921, S. 4. Der Bericht nannte Friesach nicht beim Namen, sondern sprach von einem „reizend gelegenen größeren Orte im nördlichen Kärnten“, wo am Sonntag, den 28. August eine Versammlung „gegen die Verjudung“ abgehalten wurde. Drei Tage später erschien in der Zeitung Kärtner Landbote, 10. September 1921, S. 5 ein Bericht über eine Versammlung vom 28. August in Friesach zur „Judenplage“ bei der Sommerfrische, weshalb aus meiner Sicht die Kärntner Zeitung von Friesach sprach.
16: Freie Stimmen, 20. Mai 1927, S. 5.
17: Kärntner Landbote, 7. Juni 1924, S. 7. Am 17. Mai 1925 fasste die Gemeindevertretung gegen die Stimmen der Sozialdemokraten einen ähnlichen Beschluss; nämlich „bei der Bevölkerung dahin zu wirken, dass keine Juden zur Sommerfrische zugelassen werden“.
18: Laggner 1954, S. 4. Schon 1914 bezeichnete Laggner die Zeitung Freie Stimmen, 7. Juli 1914, S. 7 als „stramm deutsch“. 1930 wurde Laggner gemäß Zeitung Freie Stimmen, 6. Juni 1930, S. 7 in der „Hauptversammlung der Ortsgruppe Althofen der [deutsch-nationalen] Großdeutschen Volkspartei“ zum stellvertretenden Obmann gewählt.
19: Nach Krisch 2002, S. 177 war „für das deutschnationale Lager nach dem Ersten Weltkrieg […] der Antisemitismus eine wesentlicher Programminhalt, […] aber auch die christlichsoziale Partei gebärdete sich in den ersten Nachkriegsjahren ausgesprochen antijüdisch“. Diesen antisemitischen Kräften stand nach Bajohr 2003, S. 144 „als einzig ernst zu nehmende Kraft die Sozialdemokratie gegenüber“. „Antisemitische Äußerungen“ gab es aber nach Krisch 2002, S. 177 auch „von sozialdemokratischer Seite vor allem gegen kapitalistische Juden“.
20: Lebensdaten nach Koroschitz 2015, S. 1884.
21: Freie Stimmen, 4. September 1929, S. 7.
22: Die Kärntner Zeitung, 6. Oktober 1935, S. 13 berichtete, dass „das Warenlager im Marienhofe an der Bahnhofstraße, das im Besitze der Firma Glesinger war, [...] übernommen“ wurde.
23: Nach Koroschitz 2015, S. 1886 war Glesinger „Geschäftsführer von Zweigstellen des Familienunternehmens ‚Eduard Glesinger‘, welches in Leoben ansässig war und Niederlassungen in Villach, Treibach und Hermagor hatte“.
24: Arbeiterwille, 12. März 1930, S. 8.

 

Quellen und Literatur


Arbeiterwille = Arbeiterwille – Organ des arbeitenden Volkes für Steiermark und Kärnten, Graz 1890 – 1924.
Bajohr 2003 = Bajohr, F.: „Unser Hotel ist judenfrei“. Bäder-Antisemitismus im 19. und 20. Jahrhundert, Frankfurt am Main 2003.
Baur u. Gradwohl-Schlacher 2011 = Baur, U. / Gradwohl-Schlacher, K.: Literatur in Österreich 1938–1945, Bd. 2, Wien 2011.
Deutsches Wörterbuch 1905 = Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 9, Bd. X, I, Leipzig 1905.
Freie Stimmen = Freie Stimmen – Organ der Fortschrittspartei in Kärnten, Klagenfurt 1881 – 1938.
GBlLÖ = Gesetzblatt für das Land Österreich, 1938 – 1940.
Krisch 2002 = Krisch, L.: Bad Gastein – Die Rolle des Antisemitismus in einer Fremdenverkehrsgemeinde in der Zwischenkriegszeit. In: Kriechbaumer, R. (Hg.): Der Geschmack der Vergänglichkeit - Jüdische Sommerfrische in Salzburg, Wien 2002, S. 175 – 226.
Koroschitz 2015 = Koroschitz, J.: Glesinger Arthur, In: Gitschtaler, B.: Ausgelöschte Namen - Die Opfer des Nationalsozialismus im und aus dem Gailtal, Salzburg 2015, S. 1884 – 1889.
Laggner 1954 = Laggner, P.: 24 Jahre erfolgreicher Gemeindemandatar - Med.-Rat Dr. Peter Laggner über seine Ansichten für erfolgreiche Zusammenarbeit. In: St. Veiter Nachrichten, 11. April 1954, S. 4 - 5.
Payer 2018 = Payer, P.: Sommerfrische - Ein bürgerliches Ritual als Sehnsucht nach antiurbanen Sinnesreizen. In: Opll, F. / Scheutz, M.: (Hg.): Fernweh und Stadt - Tourismus als städtisches Phänomen, Innsbruck et al. 2018, S. 77 – 107.
Prospekt Sommerfrische Althofen (SAA) = Stadtarchiv Althofen: Prospekt Sommerfrische Althofen, KaGem.
Kärntner Landbote = Kärntner Landbote – Ein katholisches Wochenblatt für das Volk Kärntens, Klagenfurt 1894 – 1914.
Kärntner Zeitung = Kärntner Zeitung – Verlag St. Josefs-Verein, Klagenfurt 1894 – 1905.
Knt. LGBl. = Landesgesetzblatt Kärnten, Klagenfurt 1850 ff.
Wiener Neueste Nachrichten = Wiener Neueste Nachrichten - unabhängiges Montagsblatt für die politischen, wirthschaftlichen und socialen Interessen des christlichen Volkes in Oesterreich, Wien 1896 - 1909.

Buchveröffentlichung

 

Im Oktober 2023 veröffentlichten wir unsere ersten zwölf Blogs als 62 Seiten starkes Buch „Matucaium – Beiträge des Stadtarchivs Althofen zur Geschichte Althofens“ beim Verlag Ploder, erhältich um 20 Euro bei Buch-Papier-Basteln-Spielwaren Schöffmann in der Kreuzstraße 24, 9330 Althofen oder bei Günther Jannach unter gjannach@edu.aau.at.

Buchreihe Matucaium

Gnomenbrunnen am Salzburger Platz

Über uns

 

Seit 2008 macht es sich der gemeinnützige Verein Stadtarchiv Althofen zur Aufgabe, die noch erhaltenen Dokumente zur Geschichte der Stadtgemeinde Althofen zu sammeln, zu ordnen, zu digitalisieren und auf diese Weise zu bewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zusätzlich betreibt das Stadtarchiv Althofen Forschungen zur Geschichte der Gemeinde und steht der Bevölkerung als Anlaufstelle für historische Fragen zur Verfügung.
Getragen und unterstützt wird der Verein von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern und der Stadtgemeinde Althofen.

Kontakt

 

Stadtarchiv Althofen

Salzburger Platz 6

9330 Althofen

 

Obfrau Inge Lebl

albert.lebl@chello.at

Pfarrkirche von Althofen

Impressum

Medieninhaber

Stadtarchiv Althofen 
Sitz: Salzburgerplatz 6, 9330 Althofen
Zustellanschrift: Güpferlingstraße 33/10, 1170 Wien 
ZVR: 844592267

Obfrau: Inge Lebl
Kontakt: albert.lebl@chello.at

Blattlinie
Das Stadtarchiv Althofen ist überparteilich, überkonfessionell und unabhängig. Es verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Das Medium dient zur Information über Tätigkeiten des Vereins und über die Geschichte der Stadtgemeinde Althofen für die interessierte Öffentlichkeit. 

Vereinszweck

Vereinszweck ist, die noch erhaltenen Dokumente zur Geschichte der Stadtgemeinde Althofen zu sammeln, zu ordnen, zu digitalisieren und auf diese Weise zu bewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Datenschutzerklärung

 

In dieser Datenschutzerklärung informieren wir über den Umgang mit personenbezogenen Daten beim Besuch der Seite https://stadtarchiv-althofen.at/. Die Seite ist ident mit https://www.stadtarchiv-althofen.at/.

 

Datenschutzverantwortliche
Inge Lebl
Güpferlingstraße 33/10
1170 Wien 
E-Mail: albert.lebl@chello.at

 

Hosting Anbieter
Die Seite https://stadtarchiv-althofen.at/ wird bei folgendem Anbieter gehostet:
domaintechnik.at / Ledl.net GmbH
Lederergasse 6, 5204 Straßwalchen
UID: ATU 61529037

Die Datenschutzerklärung des Hosting Anbieters finden Sie hier.

 

Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten werden von der Seite https://stadtarchiv-althofen.at/ weder erfasst noch verarbeitet noch gespeichert.

 

Hosting Anbieter Server-Logdateien
Die in den Server-Logdateien des Hosting Anbieters (also in den Aufzeichnungen des Seitenbesuches des Besuchers beim Hosting Anbieter) gespeicherten Informationen erlauben laut Datenschutzerklärung des Hosting Anbieters (aufgerufen am 4. August 2022) „keinen Rückschluss auf einen bestimmten Besucher oder eine bestimmte Person“, und es findet „keine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der EU DSGVO statt.“

 

Cookies
Die Seite https://stadtarchiv-althofen.at/ verwendet nur das zustimmungsfreie Cookie PHPSESSID, das keine Benutzerdaten speichert, sondern einer Sitzung (Session) einen Hashwert (also einen Funktionswert, dessen Eingangswert nicht wieder berechnet werden kann) zuweist. Jeder Besucher der Seite https://stadtarchiv-althofen.at/ kann zudem das Speichern von Cookies auf seinem Browser deaktivieren.

 

Web Analyse Tools
Der Hosting Anbieter verwendet laut seiner Datenschutzerklärung (aufgerufen am 4. August 2022) die Open Source Webanalyse Software Matomo, wobei die „Speicherung der datenschutzfreundlich anonymisierten, personenbezogenen Daten“ der Besucher und Nutzer „nur auf eigenen Systemen“ in Österreich stattfindet, und die „Identifizierung eines einzelnen Nutzers oder dessen Verhalten […] auf Basis der gesammelten Daten nicht möglich“ ist.

 

Rechte und Kontaktmöglichkeiten zu Fragen zur Datenschutzerklärung
Als von Datenverarbeitung Betroffener haben Sie laut EU DSGVO die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch hinsichtlich ihrer gespeicherten Daten. Wenn Sie annehmen, die Verarbeitung Ihrer Daten verstößt gegen das Datenschutzrecht, wenden Sie sich bitte an die oben erwähnte Datenschutzverantwortliche oder die Datenschutzbehörde.