Im Jahr 16 v. Chr. eroberten die Truppen von Kaiser Augustus (27 v. Chr. – 14 n. Chr.) das Königreich Noricum, zu dem auch das heutige Gemeindegebiet von Althofen gehörte. Mit der Eroberung kamen für die nächsten Jahrhunderte auch die keltischen Bewohner Althofens unter römische Herrschaft.

Der römische Grabstein der Eheleute Tertius und Suadra an der Friedhofsmauer hinter Weinreben versteck (2026) [Quelle: Stadtarchiv Althofen].
Ein in der Friedhofsmauer der Pfarrkirche eingemauerter römischer Grabstein zeugt von der römischen Vergangenheit Althofens. Auf ihm steht geschrieben:
C GALLIVS C LIB
TERTIVS V F SIBI ET
GALLIAE C LIB
SVADRAE
VXORI
Entdeckt wurde der Stein im Jahr 1859, als ein Teil der Friedhofsmauer der Stadtpfarrkirche Althofen zusammenbrach.1
Löst man die Abkürzungen am Grabstein auf, steht dort:
C(aius) Gallius C(ai) lib(ertus) / Tertius v(ivus) [hoc monumentum] f(ecit) sibi et / Galliae C(ai) lib(ertae) / Suadrae / uxori
auf Deutsch:
Gaius Gallius Tertius, Freigelassener des Gaius, zu Lebzeiten errichtete [dieses Grabmal] für sich und für die Gattin Gallia Suadra, Freigelassene des Gaius.
Drei Personen werden auf dem Stein genannt: Tertius, seine Ehefrau Suadra und ein gewisser Gaius, dessen Namen wir nicht kennen.
Der vollständige Name des Tertius entspricht dem Namensschema eines römischen Bürgers, das aus dem Vornamen (praenomen) Gaius, Gentil- oder Familiennamen (nomen gentile) Gallius und dem Zu- oder Rufnamen (cognomen) Tertius bestand.2 Allerdings führte er anstelle der sogenannten Filiationsangabe – also der Angabe des Vornamens des Vaters oder der Mutter, wie es bei freigeborenen Römern üblich war – den Namenszusatz Freigelassener des Gaius. Dies zeigt, dass Tertius einst ein Sklave des Gaius war. Mit seiner Freilassung erhielt er das römische Bürgerrecht.3
Aus seiner Freilassung lässt sich etwas über das Alter des Tertius ableiten. Denn 4 n. Chr. erließ Kaiser Augustus ein Gesetz, das die Mindestaltersgrenze einer Freilassung auf über 20 Jahren hob aber gleichzeitig den Erwerb des vollen Bürgerrechts bis 30 Jahre erschwerte.4 Tertius wird also wohl schon über 30 gewesen sein, als er sein Grabmonument errichten ließ. In der Regel übernahm der Freigelassene auch den Gentilnamen des ehemaligen Herren; es gab aber auch Ausnahmen, wie beispielsweise bei einem sogenannten Fideikommiss,5 einer rechtlichen Bestimmung eines Erblassers.6
Der Gentilname Gallius ist aus meiner Sicht ein sogenanntes Pseudogentile, das einheimische Neubürger wählten, um der Namenskonvention eines römischen Bürgers zu entsprechen.7 Denn die Übersetzung von Gallius, nämlich „der Gallier“, was die römische Bezeichnung für Kelten war, scheint mir eine passende Wahl als Familiennamen für einen nun freien ehemaligen keltischen Sklaven. Sein römischer Name Tertius, zu Deutsch der Dritte, widerspricht dieser Annahme nicht, denn der Name muss nicht sein Geburtsname gewesen sein, da der Herr seinem Sklaven einen beliebigen Namen geben konnte.8
Suadra, die Ehefrau von Tertius, war, wie ihr Name zeigt, ebenfalls eine Freigelasse des Gaius, und sie trug mit Gallia auch den Gentilnamen Gallius in seiner weiblichen Form.9 Suadra ist ein keltischer Name und bedeutet ‚die Liebliche‘.10 Ihr keltischer Name deutete drauf hin, dass sie eine Einheimische war.
Die Inschrift enthält keine Datumsangabe. Allerdings verwendete der Schreiber die sogenannte i-longa, ein über den oberen Zeilenrand hinausragendes I als Ausdruck eines langen i, wie das i in dt. Liebe im Gegensatz zum kurzen i in dt. Mitte.11 Verwendung fand das gelängte i bis in die Mitte des dritten Jahrhunderts, hauptsächlich aber im ersten und zweiten Jahrhundert,12 wobei der Buchstabe im Laufe der Zeit nicht nur den langen Vokal i, sondern auch den kurzen darstellen konnte.13
Am Grabstein des Tertius wurde das gelängte i aber grammatikalisch korrekt nur in den lateinischen Wörtern lī̆bertus und uxōrī verwendet. Dies weist auf eine eher frühe Entstehung der Schrift hin. Zudem fehlt die Formel Diis manibus, zu dt. den Totengöttern geweiht, die ab dem zweiten Jahrhundert auf einem römischen Grabstein zu erwarten wäre,14 weshalb ich den Stein ins erste Jahrhundert n. Chr. datiere.15
Da der Grabstein wohl als Baumaterial an der Friedhofsmauer verwendet wurde, mag er ursprünglich aus Althofen stammen, da reines Baumaterial aus meiner Sicht nicht aus einer entfernten Stadt wie beispielsweise Virunum nach Althofen verschleppt wurde.
Fasst man nun alles, was die Inschrift preisgibt, zusammen, kann man folgendes, ein wenig spekulatives Bild entwerfen: Nach der römischen Eroberung errichtete der Römer Gaius einen Gutshof in der Gegend von Althofen. Auf ihm arbeiteten auch einheimische Noriker, die im Zuge der Eroberung versklavt wurden. Unter diesen waren zwei Kinder, Tertius und Suadra, die sich, als sie erwachsen wurden, ineinander verliebten. Da sie ihrem Herrn Gaius gute Dienste leisteten, versprach ihnen dieser, sie bei seinem Tod freizulassen. Tertius und Suadra heirateten und begannen in Matucaium, wie Althofen zur Römerzeit hieß, ein bürgerliches Leben vielleicht als Handwerker, Händler oder Gastwirte. Jedenfalls liefen die Geschäfte so gut, dass sie sich ein schönes Grabmonument leisten konnten, das sie auch 2000 Jahre nach ihrem Tod nicht in Vergessenheit geraten lässt.
Günther Jannach (November 2026)
Anmerkungen
1: Nach Jabornegg 1870, S. 113 stürzte „im Jahre 1859 […] ein Theil der Friedhofmauer um die Pfarrkirche zu Althofen ein und da wurde dieser Schriftstein sichtbar“.
2: Zu Beginn der Kaiserzeit bestand, so Rix 1995, S. 724, ein römischer Name aus praenomen, nomen gentile, praenomen patris, also der Vornamensangabe des Vaters – gekennzeichnet durch den Zusatz „Sohn / Tochter des“ – und dem cognomen.
3: „Durch die Freilassung erwarb man“, so Alföldy 2011, S. 191, „falls der Herr römischer Bürger war, automatisch das römische Vollbürgerrecht oder zumindest das latinische Recht“.
4: Zur lex Aelia sentia aus dem Jahr 4 n. Chr. vgl. Alföldy 2011, S. 190.
5: Nach Liebs 2014, S. 413 „wich man von dieser Regel ab“, nämlich den Gentilnamen des ehemaligen Herrn anzunehmen, „wenn die Freilassung durch Fideikommiss angeordnet worden war und wenn der Sklave mehreren gehört hatte.“
6: „Das fideicommissum“, so Kunkel 1949, S. 355, war „eine formlose Bitte des Erblassers” und „ursprünglich nicht klagbar.“ Erst seit der Kaiserzeit, so Kunkel 1949, S. 355 weiter, „setzte sich die Klagbarkeit fideikommissarischer Anordnungen“ durch.
7: Nach Pochmarski/Weber-Hiden 2019, S. 338 ist „das Pseudogentile“ Gallius „u. a. auch für Töpfer aus Südgallien bezeugt.“ Während Kleiber et al. 2011 (s. v. C(aius) Gallius Tertius) Gallius als „(ethnonym as) pseudo gentile“ deuteten, ging Piccottini 1989, S. 22 davon aus, dass Tertius und seine Frau „Freigelassene eines Gallius“ waren und ihr Gentilname auf den des ehemaligen Herrn zurückgehe.
8: Nach Solin 1983, S. 635 stand es „den römischen Herren frei, den jeweiligen alten Namen des Dieners zu genehmigen oder durch einen anderen zu ersetzen.“
9: Römische Frauen führten, so Rix 1995, S. 726, nur „ausnahmsweise“ einen Vornamen.
10: Nach Meid 2005, S. 206 beruhen „Die Namen mit Suad- […] auf idg. su̯ād- bzw. su̯ād- ‚süß‘ […] mit ‚lieblich, angenehm‘ usw. als dadurch ausgelösten sekundären Gefühlen.“
11: Für das lange i wurde, so Leumann 1977, S. 13, „seit der Zeit Sullas auch durch ein über die Zeile hinausragendes I, die sogenannte i-longa, wiedergegeben.“
12: Nach Henriksén 2013, S. 25 sei das erste und zweite Jahrhundert jener Zeitraum, in dem der Buchstabe i-longa „am häufigsten“ auftrete, wobei er 256 n. Chr. letztmalig nachgewiesen wurde.
13: „In der Kaiserzeit“, so Leumann 1977, S. 13, büßt die i-longa die Funktion zur Darstellung des langen i ein und wird „vereinzelt für beliebiges i gebraucht.“
14: Weber-Hiden 2023, S. 268 kam in ihrer Auswertung der datierbaren Soldatengrabmäler in Carnuntum zu dem Schluss, dass, während die Verwendung der Grabformel Dis Manibus in Carnuntum „bis 101 n. Chr. mit keinem Beispiel belegt“ ist, es „aus dem 2. Jh. keine einzige vollständig erhaltene Inschrift ohne DM“ gebe.
15: In der EDH (2014) wurde der Stein in die Zeit „1 AD – 150 AD“ datiert.
Quellen und Literatur
Alföldy 2011 = Alföldy, G.: Römische Sozialgeschichte, Stuttgart 2001.
EDH (2014) = Epigraphische Datenbank Heidelberg, URL: edh.ub.uni-heidelberg.de), abgerufen Oktober 2026.
Helfert 1889 = Helfert, J.: Kunst-Topographie des Herzogthums Kärnten, Wien 1889.
Henriksén 2013 = Henriksén, C. : Sylloge inscriptionum Graecarum et Latinarum Upsaliensis - The Greek and Latin inscriptions in the Collections of Uppsala University, Stockholm 2013.
Jabornegg 1870 = Jabornegg-Altenfels, M.: Kärnten's römische Alterthümer, Klagenfurt 1870.
Kleiber et al. 2011 = Kleiber, C.: Nichtmediterrane Namen in Noricum. In: noricum-names.univie.ac.at, URL: https://noricum-names.univie.ac.at/details.php?id=632, abgerufen Oktober 2026.
Knütel 2006 = Knütel, R.: Rechtsfragen zu den Freilassungsfideikommissen. In: Finkenauer , T. (Hg.): Sklaverei und Freilassung im römischen Recht (Symposion für Hans Josef Wieling zum 70. Geburtstag), Berlin et al. 2006, S. 131–151.
Kunkel 1949 = Kunkel, W.: Römisches Privatrecht suf Grund des Werkes von Paul Jörs, Berlin 1949.
Leumann 1977 = Leumann, M.: Lateinische Laut- und Formenlehre, München 1977.
Liebs 2014 = Liebs, D.: Sie liebte ihren Sklaven. In: Hellebeek, J. et al. (Hg.): Inter cives necnon peregrinos - Essays in honour of Boudewijn Sirks, Göttingen 2014.
Marquardt 1886 = Marquardt, J.: Das Privatleben der Römer - Die Familie, Leipzig 1886.
Meid 2005 = Meid, W.: Keltische Personennamen in Pannonien, Budapest 2005.
Piccottini 1989 = Piccottini, G.: Die Römer in Kärnten, Klagenfurt 1989.
Pochmarski/Weber-Hiden 2019 = Pochmarski, E. u. Weber-Hiden, I.: Die Denkmäler und ihre Stifter. Ikonographische Auswertung der Grabaltäre im nördlichen Noricum. In: Porod, B. u. Scherrer, P. (Hg.): Der Stifter und sein Monument: Gesellschaft – Ikonographie – Chronologie, Graz 2019, 328-347.
Rix 1995 = Rix, H.: Römische Personennamen. In: Namenforschung. Ein internationales Handbuch zur Onomastik, Bd. 1, Berlin / New York 1995, 724 – 731.
Schmidt 2013 = Schmidt, M.: Inscriptiones Berolinenses. In: Eck, W. et al. (Hg.): Antiquitas, Bonn 2013, 307-327.
Solin 1983 = Solin, H.: Juden und Syrer im westlichen Teil der römischen Welt, Berlin et al. 1983
Weber-Hiden 2023 = Weber-Hiden, I.: Namensform, Formular und paläographische Details. Eine Suche nach Datierungshinweisen für die Grabinschriften in Carnuntum. In: Römisches Österreich, Graz, S. 255–273.