Stadtarchiv Althofen

Stadtarchiv Althofen am Salzburger Platz

Buchveröffentlichung 
Matucaium 2

 

Ende Mai 2025 veröffentlichten wir das zweite Buch der Reihe „Matucaium – Beiträge des Stadtarchivs Althofen zur Geschichte Althofens“, das auf 212 Seiten 24 Artikel zur Geschichte Althofens beinhaltet. Das beim Verlag Ploder erschienene Buch ist für 25 Euro bei Buch-Papier-Basteln-Spielwaren Schöffmann in der Kreuzstraße 24, 9330 Althofen oder bei Günther Jannach unter gjannach@edu.aau.at.  

Buchreihe Matucaium

Ausgewählte Archivalien und kleine Beiträge

In seinem um 230 n. Chr. veröffentlichten Geschichtswerk berichtet der römische Geschichtsschreiber Cassius Dio für das Jahr 16 v. Chr. Folgendes:1 „Unter dem Konsulat des Lucius Domitius und Publius Scipio“ überfielen „die Pannonier […] im Verein mit den Norikern [das römische] Istrien.“ Aber nach einer verlustreichen Schlacht mit den Römern ergaben sich die Pannonier, und es gerieten auch „die Noriker in die gleiche Sklaverei“, so Dio weiter.2

 

Der Begriff Sklaverei meint bei Dio „die direkte römische Herrschaft“, wie der Historiker Karl Strobel (*1954) darlegte,3 denn aufgrund der Niederlage von 16. v. Chr. wurde das keltische Königreich der Noriker, zu dem auch Kärnten gehörte,4 zur römischen Provinz regnum Noricum.5

 

Mit der römischen Eroberung ging die sogenannte Romanisierung einher: die Übernahme der Sprache, Sitten und Gebräuche der Römer durch die einheimische Bevölkerung. Ein Aspekt der Romanisierung betraf die Grabkultur, weshalb man in Noricum nun Grabsteine in lateinischer Sprache aufstellte. Einer dieser Grabsteine aus Althofen soll Thema dieses Artikels sein, wobei im Besonderen die Frage der Datierung angesprochen werden soll, denn es befindet sich kein Datum am Stein.

 


Grabstein des Tertullus: Inschrift [Quelle: Stadtarchiv Althofen]

 

 

Die älteste Überlieferung zu einem sich noch heute in Althofen befindlichen Römerstein findet sich beim Gelehrten Peter Apian (1495 – 1552), der in seinem 1534 herausgegeben Buch über alte Inschriften unter dem Stichwort „oppidum Altenhofen“ den Grabstein des Publius Aelius Tertullus, der heute außen am Eingangspfeiler der Pfarrkirche verbaut ist, beschrieb.6

 

Der erste bekannte Standort des Steins wird auf einer Karte Althofens von um 1755 beschrieben, auf der es heißt, diser Stein ist auf den alten Schlos bei: A,7 wobei sich dieses A auf der Karte rechts vom Tor der zu Beginn des 14. Jahrhunderts errichteten Fronfeste8 befindet. Spätestens seit 1829 ist der Stein aber beim heutigen Standort vermauert, denn der Historiker Anton von Steinbüchel (1790 – 1883) berichtete für dieses Jahr, dass sich der Grabstein „links an der Kirche an einem Pfeiler“ befinde.9

 

Ob der Grabstein schon in der Antike in Althofen stand oder aus der näheren Umgebung (vielleicht aus Virunum, der ehemaligen Hauptstadt der Provinz) nach Althofen verschleppt wurde, kann man heute nicht mehr sagen. Allzu weit wird er aber wohl nicht verschleppt worden sein, weshalb das Grab aus meiner Sicht wohl in Mittelkärnten lag. Im Oberen Markt, dem heutigen Standort, lag das zum Stein gehörige Grab aber ziemlich sicher nicht, denn römerzeitliche Besiedelung lässt sich am Thomasberg nicht feststellen. Denn Gräber, die typischerweise eine in der Nähe befindliche Siedlung andeuten,10 finden sich in Althofen nur in Sand, am Bahnhof und beim Flex-Werk.11

 

Die Inschrift am Grabstein lautet: P(ublius) / Aelius / Tertullus / viv(us) fec(it) sibi / et Maximiae / Secundae / uxori, wobei das Original nur Großbuchstaben verwendet und v statt u schreibt. Der Text in Klammern stellt die Auflösung römischer Abkürzungen dar; Schrägstriche bezeichnen einen Zeilenumbruch. Ins Deutsche übersetzt steht am Stein: Publius Aelius Tertullus errichtete [dieses Grabmonument] zu seinen Lebzeiten für sich selbst und seine Gattin Maximia Secunda. Die Platte ist am Rand profiliert und mit vier Blättern jeweils innerhalb der Ecken geschmückt.

 

Der Name Publius Aelius Tertullus entspricht dem römischen Namensschema, wie es sich seit der römischen Kaiserzeit, also der Zeit seit Kaiser Augustus (27 v. Chr. – 14 n. Chr), darstellt. Der Name eines römischen, männlichen Bürgers bestand aus dem Vornamen (praenomen), dem Familiennamen (nomen gentile) und einem Zunamen (cognomen).12 Tertullus, so wird er gerufen worden sein, war somit zum Zeitpunkt der Errichtung des Grabsteines römischer Bürger. Bis Kaiser Caracalla (211 – 217 n. Chr.) allen Freien im Reich das Bürgerrecht verlieh,13 folgten, so der Historiker Géza Alföldy (1935 – 2011), „Vermögen, Einfluss und höheres Ansehen […] zwar aus dem Besitz des Bürgerrechtes keineswegs automatisch, doch war die Bevorzugung des Bürgers dem Nichtbürger (peregrinus) gegenüber im Ganzen betrachtet eindeutig.“14

 

Tertullus, als Verkleinerungsform zu Tertius,15 ist nun zwar ein lateinischer Name, allerdings führte die Romanisierung dazu, dass Kelten ihren Kindern auch römische Namen gaben, weshalb wir hier durchaus einen einheimischen Kelten vermuten können.16 Dafür sprechen auch sein Vor- und Familiennamen, die jenen von Kaiser Hadrian (117 – 138 n. Chr.) entsprechen, dessen Name Publius Aelius Hadrianus war. Wie oben angedeutet, war es für Nichtbürger erstrebenswert, das römische Bürgerrecht zu erhalten. Eine Möglichkeit war, 25 Jahre in römischen Hilfstruppen zu dienen, da nach dieser Zeit der Kaiser dem Veteranen das Bürgerrecht verlieh.17 Als äußeres Zeichen erhielt der Veteran nun den Vor- und Familiennamen desjenigen, der ihm das Bürgerrecht verliehen hatte, und führte seinen bisherigen Namen als Zunamen.18

 

Maximia Secunda, die Ehefrau des Tertullus, trägt den für römische Frauen typischen zweigliedrigen römischen Namen.19 Dieser bestand aus dem Familiennamen Maximia, abgeleitet vom Familiennamen des Vaters, den sie, wie auch dieser Grabstein bestätigt, auch im Falle der Heirat behielt. Anschließend an den Familiennamen folgte der Zuname Secunda, der in diesem Fall darauf hindeuten mag, dass sie die zweitgeborene Tochter war.

 

An den linken und rechten Seiten des Grabsteins befinden sich zwei Relieffiguren:

  • einerseits eine nackte weibliche Figur, in der rechten Hand ein nach unten gerichtetes Messer haltend, in der linken einen Vogel,
  • andererseits ein wohl auch nackter Jüngling, mit der linken Hand einen Fruchtkorb schulternd, in der anderen einen Zweig mit Früchten haltend.

Die Figuren werden heute als Personen aus dem Gefolge des Gottes Dionysos (lat. Bacchus und Liber Pater) gedeutet, nämlich als eine sogenannte Mänade und als ein Satyr.20 Im südlichen Noricum finden sich Darstellung von Satyrn auf fünf weiteren Monumenten, Mänaden auf neun weiteren.21

 


Grabstein des Tertullus: Mänade [Quelle: Stadtarchiv Althofen]

 

Zur Deutung der Figuren als Gefolge des Dionysos passt, dass die vier Blätter an der Vorderseite aus meiner Sicht Blätter der immergrünen Efeupflanze darstellen; ein typisches Attribut des Gottes Dionysos, denn „den Efeu liebt Dionysos am meisten“, wie der römische Dichter Ovid (43 v. Chr. – 17 n. Chr.) überliefert.22 Insgesamt stelle die Darstellung des Gefolges auf Grabdenkmälern, so die Archäologin Elisabeth Walde (*1940), die „Hoffnung auf Todesüberwindung, Wiedergeburt und ein glückliches Jenseits“ dar.23 Das liegt daran, wie der Klassische Philologe Reinhold Merkelbach (1918 - 2006) darlegte, dass Dionysos nicht nur der Gott des Weines, sondern vor allem der „Gott der Natur, die im Umlauf der Jahreszeiten immer neues Leben hervorbringt“, ist, also „der Gott des sich stets erneuernden Lebens“, womit durch ihn auch die Menschen vertrauen dürfen, „am Zyklus der ewigen Erneuerung teilzunehmen“.24

 


Grabstein des Tertullus: Satyr [Quelle: Stadtarchiv Althofen]

 

Der Stein an sich verzeichnet kein Datum seiner Aufstellung. So bietet sich zunächst an, eine wahrscheinliche Entstehungszeit zu berechnen. In der Epigraphischen Datenbank der Universität Heidelberg waren Stand März 2026 aus Noricum 2.733 Römersteine mit einer Datierungsspanne erfasst.25 Nimmt man nun den Mittelwert dieser Spannen, also zum Beispiel das Jahr 200 n Chr., wenn die Spanne von 100 bis 300 n. Chr. reicht, zeigt sich, dass 80% der Steine zwischen 65 und 235 n.Chr. und 50% ins zweite Jahrhundert datiert werden. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass der Stein früher als 65 n. Chr. beziehungsweise später als 235 n. Chr. entstand, liegt bei jeweils 25%.

 

Da der Stein also wahrscheinlich im zweiten Jahrhundert n. Chr. entstand, kann man aus meiner Sicht annehmen, dass Tertullus ein Einheimischer war, der deshalb Bürger war, weil er oder einer seiner Vorfahren das Bürgerrecht durch den Militärdienst unter Kaiser Hadiran erhalten hatte.26 Der Stein könnte somit frühestens unter der Regierungszeit Kaiser Hadrians, also nach 117 n. Chr., gesetzt worden sein. Die Archäologin Margaretha Pochmarski-Nagele stellte die Darstellung des Satyrs in Althofen nun aber in „eine Reihe von satyrähnlichen Jahreszeitengenien und Satyrn“,27 womit das Grab „frühestem nach der Mitte des 2. Jhs. n., eher an der Wende zum 3, Jh. n. Chr“ errichtet wurde,28 wobei sich der Archäologie Erwin Pochmarski (*1943) für „einen [frühesten] Datierungsansatz ab der severischen Zeit“, also ab 193 n. Chr., aussprach.29

 

Passend für die Aufstellung wäre aus meiner Sicht daher die Zeit unter Kaiser Septimus Severus (193 – 211 n. Chr.), da unter ihm Dionysos in Gestalt des römischen Liber Pater große Verehrung erfuhr. So berichtet Cassius Dio, der Kaiser habe in Rom „Dionysos und Hercules zu Ehren einen Riesentempel aufrichten“ lassen,30 und in der Münzprägung erschien Dionysos erstmals seit über 200 Jahren wieder als Motiv.31

 

Zusammenfassend kann man über den Grabstein also Folgendes festhalten. Tertullus und seine Frau Secunda waren wohl Einheimische, die beide das römische Bürgerrecht besaßen; im Falle des Tertullus wohl schon in zweiter oder dritter Generation. Sie lebten um 300 n. Chr. in Mittelkärnten, vielleicht sogar in Althofen. Wohl aufgrund der Schönheit der Reliefs und der Inschrift wurde der Stein schon früh, mindestens seit fast 500 Jahren, in Althofen öffentlich aufgestellt; und dieser Schönheit ist es wohl aus geschuldet, dass er sich bis heute erhielt.

 

Günther Jannach (März 2026)

 

Anmerkungen


1: Nach Hillen 2009, S. 28 reiche Dios Geschichtswerk bis ins Jah 229 n. Chr. und wurde „sicherlich noch in der Regierungszeit Alexanders, also vor 235“ n. Chr. veröffentlicht. Diesen Eindruck erweckt auch Dios Schlusswort in Cass. Dio 54, 80, 5 (1), in dem er berichtet, er habe Kaiser Serverus Alexander (222 – 235 n. Chr.) gebeten, ihn als Konsul zu entlassen, um den Rest seines Lebens in seiner Heimat zu verbringen.
2: Cass. Dio 54, 19 f.
3: Strobel 2015, S. 55.
4: Nach Strobel 2015, S. 79 zeige die „Analyse des latènzetilichen Fundmaterials aus Kärnten eindeutig“, dass „die Latènisierung des Raumes […] um und nach 300 v. Chr.“ beginne. Wann sich das keltische regnum Noricum bildete, lässt sich aber schwer beantworten, denn man betrete, so Handy 2015, S. 56 „erst ab der Zeit Caesars […] im Bereich des Ostalpenraumes einigermaßen historisch gesicherten Boden“. Tatsächlich ist ein rex Noricus nach Strobel 2015, S. 29 erst 49 v. Chr. erstmals überliefert (Caes., bell. civ. 1, 18, 5). Handy 2015, S. 51 ging davon aus, dass das regnum Noricum ein von Cäsar geschaffener Klientelstaat gewesen sei, der „Italien […] als Puffer gegenüber Fremdvölkern beschützen sollte“.
5: Strobel 2009, S. 486 legte überzeugend dar, dass man annehmen könne, „dass sofort mit der Annexion des Jahres 16 v. Chr. ein römischer Funktionsträger in Regno Norico eingesetzt wurde“, und spätestens ab 13/12 v. Chr. „ein praefectus in Regno Norico als ritterlicher Statthalter“.
6: Apianus 1535, S. cccxcvi. Appian transkribierte die Inschrift korrekt, im Gegensatz zu Lazius 1551, S. 1234, der Aelivs Tertvllvs viv. fecit sibi et Maximae Secvndae vxori transkribierte.
7: Darstellung Althofen v. 1755 (LB Brünn). Der Kartenzeichner transkribierte die Inschrift wie folgt: Ælius Tertulus viv. sibi et Maximæ Secundæ voconi.
8: 1307 gestattete nach MHDC, VII, Nr. 422 König Albrecht, den Markt Althofen [von Untermarkt, Anm. d. Verf.] auf den Thomasberg zu verlegen und zu befestigen. Die Befestigung des Marktes führte Erzbischof Konrad (1291 – 1312) durch, wie die Annalen des 1315 verstorbenen Erzbischof von Salzburg Weichard von Polheim (cont. Weichardi, a. 1307) für das Jahr 1307 berichten. Da die Burg Teil der Befestigung ist, wird auch sie in dieser Zeit entstanden sein; umso mehr, da sie aus meiner Sicht in jener Mauerwerkstechnik errichtet wurde, die nach Kühtreiber 2005, S. 200 „als charakteristische Mauerwerksstruktur des frühen Spätmittelalters“ anzusehen ist, nämlich als ein „Bruchsteinmauerwerk, welches durch niedrige, 30 bis 50 cm hohe Ausgleichslagen zu Kompartimenten zusammengefasst wird“.
9: Steinbüchel 1829, S. 36.
10: Nach Hesberg 2001, S. 200 müssen „die Zugangsstraßen zu den Städten im Westen des Reiches […] in der Antike schier unvorstellbare Mengen von Grabbauten gesäumt haben“.
11: Im Jahr 1900 fand man am Bahnhof Treibach/Althofen nach Größer 1900, S. 214 zwei römische Krüge und Knochenreste, wobei Größer „sicher“ von „einem römischen Grabfund“ ausging. 1971 fand man bei „der Anlage eines Kanalgrabens“ im Bereich des heutigen Flex-Werkes nach Piccottini 1972, S. 56 die „Reste einer römischen Grabarea“. Nach Größer 1899, S. 216 wurde 1899 „beim vulgo Steinwender [Untermarkterstraße 2, Anm. d. Verf.] am Sand […] beim Abgraben des südlichen Straßenrandes ein römischer Inschriftenstein [CIL III, 14365/2] gefunden“, der anschließend „am Stadelgebäude am Fundorte eingemauert“ wurde. Aus dem Bereich des Oberen Marktes ist nur ein römischer Fund bekannt. Im Jahr 1900 wurde nämlich nach Jaksch 1901, S. 55 „an der Südmauer der Befestigung von Althofen, nahe bei der Fronfeste […] ein römisches Webstuhlgewicht“ gefunden. Aus diesem Fund kann man aus meiner Sicht aber nicht überzeugend auf eine römische Besiedelung am Thomasberg schließen.
12: „Das Zentrum des Namenformulars“, das zu Beginn der Kaiserzeit aus praenomen, nomen gebtile, praenomen patris, also der Vornamensangabe des Vaters gekennzeichnet durch den Zusatz „Sohn / Tochter des“, und dem cognomen bestand, war der Gentilname, der vom Vater auf die Kinder vererbt wurde, und den die Töchter auch nach ihrer Heirat behielten, wie Rix 1995, S. 724 darlegte. Die Vornamen unterschieden zunächst die Individuen innerhalb der Familie, wobei es zu Beginn des Kaiserzeit, so Rix 1995, S. 724, zwanzig Vornamen gab, die in „außerfamiliären Texten stets durch eine Sigle abgekürzt“ wurden. Das cognomen schließlich diente nach Rix 1995, S. 725 „zur Unterscheidung der Angehörigen verschiedener Zweige […] einer Familie“.
13: Caracalla gewährte, so Alföldy 2011, S. 135, „allen persönlich freien Einwohnern des Imperiums [das] Bürgerrecht“.
14: Alföldy 2011, S. 145.
15: Nach Müller-Lancé 2006, S. 99 bezeichnet -ulus, „angehängt an andere Substantive, die Verkleinerungsform, also den sog. ‚Deminutiv‘ oder ‚Diminutiv‘“.
16: Der einst in der Kirche in St. Johann bei Straßburg vermauerte Grabstein des Cacusius (CIL III 5028: Cacusius / Adnnami f(ilius) / Exapia Croutae / f(ilia) uxor vivi f(ecerunt) sibi / et Tertio filio) belegt meiner Meinung nach, dass keltische Eltern ihren Kindern lateinische Namen gaben. Denn während nach Dolenz 2010, S. 48 der Name Cacasius nur „sehr wahrscheinlich, aber nicht mit letzter Sicherheit, dem keltischen Namenschatz zugeordnet werden kann, so steht die keltisch-norische Zugehörigkeit der Namen Adnnamus“ und „Exapia außer Zweifel“. Dolenz 2010, S. 45 ff. datierte den Stein indirekt in die zweite Hälfte des ersten Jahrhunderts, was zu der von Weber-Hiden 2018, S. 123 beobachteten Tendenz im Inschriftenmaterial passt, wonach „die keltischen Namen [zunächst] immer weniger werden, einige Zeit lang nicht mehr zu finden sind und im 3. Jh. offenbar wieder in Mode kommen", wobei aber diese Entwicklung nicht „ausnahmslos“ sei.
17: Nach Piccottini 1985, S. 67 erhielten „nach Ableistung von 25 Dienstjahren […] peregrine Hilfstruppensoldaten mit der Entlassung gleichsam als Gratifikation für ihre Dienstleistung unter anderem das römische Bürgerrecht verliehen, wobei der jeweilige Kaiser, unter dessen Regierungszeit die Entlassung stattfand, generell als Bürgerrechtsverleiher fungiert“.
18: Bei der Verleihung des Bürgerrechts nach 25 Dienstjahren erhielt nach Piccottini 1985, S. 67 „der Neubürger zur Bildung seiner tria nomina, des namensmäßigen Kennzeichens eines civis Romanus, praenomen und nomen gentile dieses Kaisers selbst verliehen und setzte seinen ursprünglichen einheimischen Namen als cognomen hinzu.”.
19: Siehe Fußnote 12.
20: Nach Pochmarski 2012, S. 214 zeige „der Grabaltar in Althofen […] auf beiden Nebenseiten dionysische Figuren“, nämlich rechts eine Mänade und links einen Satyr. Auch Piccottini 1972, S. 22 sah in den beiden Darstellung einen Satyr und eine Mänade als „Vegetationsgeister im Gefolge des Dionysos“.
21: Daten nach Handy u. Pochmarski 2014, Anhang 2: Ikonografische Auswertung der Grabaltäre.
22: Ovid, Fasti III, 767: hedera est gratissima Baccho. Nach Merkelbach 1988, S. 11 ist der Efeu „neben der Weinrebe […] die dem Gott heiligste Pflanze“.
23: Walde-Psenner 1990, S. 302.
24: Merkelbach 1988, S. 11.
25: EDH (2026).
26: Auch für Handy u. Pochmarski 2014, S. 68 könnte Tertullus „der Nachkomme eines Auxiliarsoldaten gewesen sein, der unter Hadrian das römische Bürgerrecht erlangt hatte“. Wie Vor- und Nachnamen bei gleichzeitiger Romanisierung vererbt wurden, zeigt der Grabstein des Surus, also des Syrers, aus Noricum (CIL III, 5064: D(is) M(anibus) / P(ublio) Aelio Suro / veter(ano) / P(ublius) Aelius Gaius / patr(i) optimo / v(ivus) f(ecit)). Der Vater war der Veteran Publius Aelius Surus, der sein Bürgerecht wohl als Soldat unter Hadrian erlangte. Seinem Sohn gab er den römischen Zunamen Gaius und vererbte Vor- und Familienname, wodurch dieser Publius Aelius Gaius hieß.
27: Pochmarski 2012, S. 215.
28: Pochmarski-Nagele 1992 zit. nach Kremer 2001, S. 260. Für Piccottini 1989, S 21 war der Grabstein ohne nähere Begründung ein „Grabaltar des 2. Jh.s n. Chr.“.
29: Handy u. Pochmarski 2014, S. 88. Nach Handy u. Pochmarski 2014, S. 57 wurde die „ikonografischen Auswertung des Materials“ von Pochmarski durchgeführt.
30: Cas. Dio 77, 16, 3.
31: Nach Lichtenberger 2011, S. 60 finde sich „Bacchus/Dionysos oder Liber Pater nur sehr selten in der von staatlichen Organen kommissionierten Reichsprägung“, Ausnahmen seien „einige republikanische Prägungen“ und eine Prägung unter Augustus im Jahr 19 v. Chr. Septimus Severus prägte, so Lichtenberger 2011, S. 43, Dionysos zwischen 194 und 210 n. Chr.

 

Quellen

 

Apianus 1535 = Apianus, P.: scriptiones sacrosanctae vetustatis, Ingolstadt 1534.
CIL = Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (Hg.): Corpus Inscriptionum Latinarum, Berlin 1862 ff.
Cass. Dio = Cassius Dio: Römische Geschichte – Übersetzung Otto Veh, 5 Bd., Düsseldorf 2009.
cont. Weichardi = Perz, G. (Hg.): Continuatio Weichardi de Polhaim. In: Monumenta Germaniae Historica – Scriptores, Bd. 9, Hannover 1851, S. 810 – 818.
EDH (2026) = Epigraphische Datenbank Heidelberg, URL: edh.ub.uni-heidelberg.de), abgerufen März 2026.
Darstellung Althofen v. 1755 (LB Brünn) = Moravská zemská knihovna v Brně: Kartensammlung Moll: Altenhofen liget in Gurger Virtel, zwischen Guttaring, und Freisach, Moll-0001.040, 1751 - 1769.
Lazius 1551 = Lazius, W.: Commentariorum Reipublicae Romanae, Basel 1551 S. 1234
MHDC, VII = Wiessner, H. (Hg.): Monumenta Historica Ducatus Carinthiae, Bd. VII, Klagenfurt 1961.
Ovid: Fasti / Festkalender Roms - Lateinisch-deutsch ed. Wolfgang Gerlach, Kempten 1960.

 

Literatur

 

Alföldy 2011 = Alföldy, G.: Römische Sozialgeschichte, Stuttgart 2001.
Größer 1899 = Größer, M.: Notizen 161. In: Mittheilungen der k. k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und Historischen Denkmale, Wien 1899, S. 216.
Größer 1900 = Größer, M.: Notiz 123. In: Mittheilungen der k. k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale, Wien 1900, S. 214 f.
Dolenz 2010 = Dolenz, H.: Neu entdeckte römische Altertümer in Kärnten. Dolenz. In: Carinthia I, Klagenfurt 2010, 43-82.
Handy 2015 = Handy, M.: Das Regnum Noricum und seine „formative Periode“ unter Caesar und Augustus. In: Lehner, M. / Schrettle, B. (Hg.): Zentralort und Tempelberg Siedlungs- und Kultentwicklung am Frauenberg bei Leibnitz im Vergleich, Wien 2015, 49-60.
Hesberg 2001 = Hesberg, H.: Grabbauten. In: Fischer, T. (Hg.): Die römischen Provinzen – Eine Einführung in ihre Archäologie, Stuttgart 2001, 200-204.
Handy u. Pochmarski 2014 = Handy, M. / Pochmarski, E.: in: Österreichisches Archäologisches Institut (Hg.): Jahreshefte des Österreichischen Archäologischen Instituts in Wien, Bd. 83, Wien 2014, 57 - 100.
Hillen 2009 = Hillen, J.: Einführung, In: Cassius Dio: Römische Geschichte, 1, 7 – 60.
Jaksch 1901 = Jaksch, A.: Kleine Mittheilungen. In: Carinthia I, Klagenfurt 1901, Klagenfurt 1901, S. 54 f.
Kremer 2001 = Kremer, G.: Antike Grabbauten in Noricum - Katalog und Auswertung von Werkstücken als Beitrag zur Rekonstruktion und Typologie, Wien 2001.
Kühtreiber 2005 = Kühtreiber, T.: Handwerksgeschichtliche und ideologische Aspekte mittelalterlichen Mauerwerks am Beispiel Ostösterreichs. In: Melzer, W. (Hg.): Mittelalterarchäologie und Bauhandwerk = Soester Beiträge zur Archäologie 6, Soest 2005, S. 173 - 186.
Lichtenberger 2011 = Lichtenberger, A.: Habilitationsschrift - Severus Pius Augustus - Studien zur sakralen Repräsentation und Rezeption der Herrschaft des Septimius Severus und seiner Familie (193-211 n. Chr.), Leiden / Boston 2011.
Merkelbach 1988 = Merkelbach, R.: Die Hirten des Dionysos die Dionysos-Mysterien der römischen Kaiserzeit und der bukolische Roman des Longus, Stuttgart 1988.
Müller-Lancé 2006 = Latein für Romanisten - ein Lehr- und Arbeitsbuch, Tübingen 2006.
Piccottini 1972 = Piccottini G.: Althofen. In: Bundesdenkmalamt (Hg.): Fundberichte aus Österreich – Berichte 1971, Wien 1972, S. 56.
Piccottini 1985 = Piccottini, G.: Die Stele des Tiberius Claudius Attucius aus St. Veit an der Glan. In: Carinthia I, Klagenfurt 1985, 57-76.
Piccottini 1989 = Piccottini, G.: Die Römer in Kärnten, Klagenfurt 1989.
Pochmarski 2012 = Pochmarski, E.: Grabaltäre mit dionysischen Darstellungen in Rom, Oberitalien und Noricum. In: Anodos - studies of Ancient world, 12, Trnava 2012, 205-218.
Pochmarski-Nagele 1992 = Pochmarski-Nagele: Dissertation: Die Dionysischen Reliefs in Noricum und ihre Vorbilder, Wien 1987 / 1992.
Rix 1995 = Rix, H.: Römische Personennamen. In: Namenforschung. Ein internationales Handbuch zur Onomastik, Bd. 1, Berlin / New York 1995, 724 – 731.
Strobel 2009 = Strobel, K.: Augustus und die Annexion des Alpenbogens - Die Einrichtung der Provinzen Raetia und Noricum. In: Deutsches Archäologisches Institut (Hg.): Germania - Anzeiger der Römisch-Germanischen Kommission des Deutschen Archäologischen Instituts, 87, 2, 437 - 509.
Strobel 2015 = Strobel, K.: Das frühe Stammesreich der keltischen Noriker in Kärnten – Ein Konstrukt der Wissenschaftsgeschichte. In: Lafer, R. / Strobel, K. (Hg.): Antike Lebenswelten - Althistorische und papyrologische Studien, Berlin 2015, 28-152.
Steinbüchel 1829 = Steinbüchel von Rheinwall, A. Alterthümer in der österreichischen Monarchie. In: Wiener Jahrbücher für Literatur, Bd. 46, Anzeige-Blatt Nr. 45, Wien 1829, 55-66.
Walde-Psenner 1990 = Walde-Psenner, E.: Der Traum vom ewigen Leben - Symbole der Todesüberwindung in der römischen Grabplastik Österreichs. In: Veröffentlichungen des Tiroler Landesmuseums Ferdinandeum, Bd. 70, Innsbruck 1990, 299 - 320.
Weber-Hiden 2018 = Weber-Hiden, I.: Die römischen Inschriften des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld und ein Neufund aus Köppelreith. In: Römisches Österreich, 41, Graz 2018, 119 – 147.

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Althofen, 12. April 2025